Pressemitteilung | Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)

Tarifeinheitsgesetz im Kern verfassungsgemäß: DVF begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nur in einem Einzelpunkt nachgebessert werden muss.

DVF-Präsidiumsvorsitzender Dr. Ulrich Nußbaum: "Wir begrüßen, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigt wurde. Die Stärkung der Tarifeinheit ist ein konsequenter und notwendiger Schritt."

Der Schienenverkehr und der Luftverkehr haben in Deutschland in der Vergangenheit unter einer Vielzahl von Einzelstreiks von Spartengewerkschaften gelitten. Das Nachsehen haben Millionen Reisende und Berufspendler. Bei tausenden Unternehmen werden Produktionsprozesse behindert und Lieferketten unterbrochen.

Das DVF spricht sich daher auch für weitergehende Schritte aus, um die Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsabläufe und unbeteiligte Dritte in Zukunft abzumildern. Erreicht werden kann dies durch vorgeschaltete Schlichtungsverfahren, ausreichende Vorankündigungsfristen, Vereinbarungen zur Sicherung der Grundversorgung und Urabstimmungen vor allen Streiks, die kritische Verkehrsinfrastrukturen betreffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF) Ingrid Kudirka, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin Telefon: (030) 2639540, Fax: (030) 26395422

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