Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie ist ein Kompromiss mit Licht aber auch Schatten
(Berlin) - Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie ist ein Kompromiss mit Licht aber auch Schatten, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 13. Februar in Berlin.
Die tabellenwirksame Anhebung der Löhne und Gehälter um 1,5 Prozent für die Dauer von 12 Monaten nach 2 Nullmonaten und um weitere 2 Prozent in den dann folgenden 12 Monaten sind Anpassungen der Entgelte, die oberhalb der Produktivitätssteigerung liegen. Das Tarifvolumen stellt durch die zusätzlichen Einmalzahlungen von zweimal 0,7 Prozent, die in die sog. ERA-Strukturkomponente fließen, eine - insbesondere in der 2. Stufe - für viele Betriebe nur schwer verkraftbare Kostenbelastung dar. Dieser Abschluss erhöht den Rationalisierungsdruck in den Unternehmen und wird kaum zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen führen. Er darf deshalb nicht Maßstab für die Tarifrunden dieses Jahres in anderen Branchen sein, sagte Hundt.
Der Tarifabschluss ermöglicht Schritte zur Erweiterung betrieblicher Gestaltungsspielräume insbesondere bei der Arbeitszeit. Ich erwarte, dass bei der Umsetzung dieser Vereinbarung der Tarifvertragsparteien in der Praxis eine neue Balance zwischen Tarifvertrag und erweiterten betrieblichen Regelungsmöglichkeiten entsteht, sagte Hundt.
Ich begrüße neben der 26-monatigen Laufzeit die beabsichtigte Erweiterungsmöglichkeit betrieblicher Regelungen bei der Dauer der Arbeitszeit durch die Ausdehnung von Arbeitszeitkonten. Den Betriebspartnern wird dadurch neuer Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Arbeitszeitvolumen ohne Mehrarbeitszuschläge ausweiten zu können. Bei der beabsichtigten weiteren tariflichen Vereinbarung zu Flexi-Konten muss den Betrieben auch bei der Dauer der Arbeitszeit mehr Spielraum ermöglicht werden.
Positiv werte ich die von beiden Tarifpartnern im Tarifvertrag erklärte Absicht, zur nachhaltigen Verbesserung der Beschäftigungsentwicklung künftig vom Flächentarifvertrag abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Ziel muss die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sein. Das ist angesichts der Kostenbelastung durch diesen Tarifabschluss besonders wichtig. Die dabei im neuen Tarifvertrag ausdrücklich genannten tariflichen Möglichkeiten zur Abweichung durch Kürzung von Sonderzahlungen, Stundung von Ansprüchen, Erhöhung oder Absenkung der Arbeitszeit mit oder ohne vollen Lohnausgleich sind wichtige Beispiele. Die Diskussion über die notwendige Erweiterung betrieblicher Regelungsspielräume muss nach diesem Tarifabschluss weitergeführt werden.
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