Tarifabschluss in der Gebäudereinigung - einheitlicher Lohn in Ost- und Westdeutschland
(Bonn/Nürnberg) - Nach der 6. Verhandlungsrunde sind die Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten erfolgreich beendet worden.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigten sich im Rahmen eines 3-jährigen Tarifvertrages, die Löhne für die Beschäftigten zum Ende des Jahres 2020 in allen 8 Lohngruppen anzugleichen.
In der 1. Stufe ab dem 1. Januar 2018 werden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten tägig sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30 Euro (3 Prozent) angehoben und in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro (5,52 Prozent). "Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn", sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV.
Das Tarifergebnis steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien. Die Erklärungsfrist endet am 4. Dezember 2017.
Das Tarifabkommen tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Die Tarifvertragsparteien stellen unverzüglich den Antrag auf Erlass einer Mindestlohnverordnung für die Lohngruppen 1 und 6.
Hintergrund: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe. Die von ihm vertretene Branche bietet den in ihr tätigen Menschen sichere Arbeitsplätze in den verschiedensten Bereichen der Gebäudedienstleistungen, auch weit über den Bereich der klassischen Gebäudereinigung hinaus!
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