Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ohne Abstriche auf Richter und Staatsanwälte übertragen / Frank fordert Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung - "Auseinanderdriften der Einkommen nicht mehr hinnehmbar"

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Landesregierungen aufgefordert, den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder in voller Höhe auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen.

"Richter und Staatsanwälte dürfen von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht noch weiter abgekoppelt werden", sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank am Montag in Berlin. Das berechtigte Einkommensplus für die Tarifbeschäftigten der Länder müsse auch Richtern und Staatsanwälten voll zugutekommen. "Sie haben einen Anspruch darauf, fair am gegenwärtigen Aufschwung beteiligt zu werden", forderte Frank. Das gelte umso mehr, als der Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kürzungen der Beihilfe, Reduzierungen der Pensionsleistungen sowie Nullrunden zuletzt in vielen Ländern zu Einkommenseinbußen geführt hätten.

"Eine leistungsfähige Justiz kann es für die Länder nicht zum Nulltarif geben", warnte Frank. Nur durch eine konkurrenzfähige Besoldung von Richtern und Staatsanwälten lasse sich die hohe Qualität der Rechtsprechung auf Dauer sichern. Der DRB dringt zudem darauf, möglichst schnell zu einer bundeseinheitlichen Besoldung zurückzukehren. "Das Auseinanderdriften der Einkommen in den Ländern ist nicht mehr hinnehmbar", erklärte Frank. Der Grundsatz gleiche Besoldung für gleiche Arbeit gelte inzwischen nicht mehr, weil viele Länder ihre Zuständigkeit bislang nicht verantwortlich ausübten, sondern "die Einkommen in der Justiz immer weiter drücken".

Der zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jetzt vereinbarte Tarifkompromiss für die rund 800.000 Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder sieht vor, dass die Gehälter der Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent steigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

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