Pressemitteilung | k.A.

Tarifabschluß im Einzelhandel berücksichtigt schwierige Branchensituation / Keine Zuschläge über 20 Prozent an verlängerten Samstagen

(Berlin) - Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen ist in Hamburg ein erster Abschluss für den deutschen Einzelhandel zustande gekommen. Die Tarifvereinbarung verbindet Lohn- und Mantelfragen in einer Paketlösung und umfasst im wesentlichen folgende Punkte:

- Die Löhne und Gehälter werden in zwei Stufen erhöht: Nach 3 Nullmonaten zum 01.08.2003 um 1,7 Prozent und nach wiederum 3 Nullmonaten zum 01.08.2004 um erneut 1,7 Prozent. In den unteren Gehaltsgruppen beträgt die Erhöhung jeweils 1,8 Prozent. Die Kostenbelastung für die beiden Tarifjahre 2003 - 2005 beläuft sich jeweils auf etwa 1,3 Prozent.

- Ab 14.30 Uhr am Samstag (statt bisher 14.00 Uhr) werden so genannte Spätöffnungszuschläge in Höhe von 20 Prozent gezahlt. Die vier Adventssamstage bleiben weiterhin zuschlagsfrei. Betriebe, die nur an einem Samstag im Monat über 14.30 Uhr hinaus öffnen, zahlen in dieser Zeit weiterhin keine Zuschläge.

- Der Manteltarifvertrag wird bis zum 31.12.2005 verlängert und in verschiedenen Regelungen aktualisiert.

Der Handelsverband BAG hält die Tarifvereinbarung für einen vertretbaren Kompromiss. „Die Volumenbelastung in den Jahren 2003 und 2004 von jeweils etwa 1,3 Prozent berücksichtigt die derzeit sehr schwierige Situation des Einzelhandels“, erklärte Friedrich Wilhelm Schlich, Vorsitzender des Tarifpolitischen Ausschusses. „Außerdem konnten Zuschläge über 20 Prozent hinaus, wie von ver.di lange gefordert, verhindert werden. Ein Teil der Zusatzkosten am Samstag wird durch das spätere Einsetzen der Zuschlagspflicht kompensiert“, so Schlich weiter. Mit dieser Zuschlagsregelung sei es gelungen, die erweiterten Öffnungszeiten sozial verträglich zu flankieren, ohne die Unternehmen zu stark zu belasten.

Schlich betonte, dass der nun zur Verfügung stehende Zeitrahmen von zwei Jahren genutzt werden müsse, um in dem gemeinsam mit ver.di begonnenen Projekt „Innovative Tarifpolitik“ die Tarifverträge des Einzelhandels grundlegend zu modernisieren und eine zeitgemäße Entgeltstruktur zu schaffen. Sollte dies nicht gelingen, sei ein Flächentarif im Einzelhandel nicht mehr durchsetzbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. ( BAG ) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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