Pressemitteilung | Unternehmerverband - Die Gruppe e.V.

Tarif-Beschäftigte bekommen häufiger Urlaubsgeld / Aktuelle Umfrage: Ohne Tarifbindung bekommt weniger als die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld / Sonderfall Kurzarbeit

(Duisburg) - Weil in wenigen Tagen mit den Sommerferien die schönste Zeit des Jahres beginnt, dürfen sich gerade viele Beschäftigte über ihr Urlaubsgeld freuen. Doch längst nicht jeder Arbeitnehmer profitiert: "Beschäftigte, die ein tarifvertraglich gesichertes Recht auf Urlaubsgeld haben, sind deutlich im Vorteil", erläutert Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, mit Blick auf eine aktuelle Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach erhalten 44 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld - bei den tarifvertraglich gebundenen Unternehmen sind es 71 Prozent.

Der hiesige Unternehmerverband ist Tarifträgerverband beispielsweise für die Metall- und Elektroindustrie. Schmitz: "Durch die Tarifbindung steigern Arbeitgeber ihre Attraktivität und Arbeitnehmer profitieren durch die kollektiv vereinbarten Regeln." Die Beschäftigten dieser Branche profitieren sogar noch in anderer Hinsicht: "Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich auf eine Sonderregel für Kurzarbeiter geeinigt: Das Urlaubs- und auch das Weihnachtsgeld können anteilsmäßig auf die monatlichen Einkommen übertragen werden", erläutert Schmitz. Konkret bedeute dies ein höheres monatliches Einkommen für die Beschäftigten, die wegen Kurzarbeit finanzielle Einbußen hinnehmen müssten.

Branchenübergreifend gelten in der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Situation für den Urlaubsbonus ein paar Sonderregelungen: Unternehmen und Betriebsrat können per Betriebsvereinbarung gemeinsam entscheiden, ob das Urlaubsgeld beispielsweise gestückelt ausgezahlt wird. Grundsätzlich gilt: "Auch in Kurzarbeit haben Beschäftigte ein Anrecht auf volles Urlaubsgeld, wenn es vertraglich vereinbart wurde", so Schmitz. Streichen könne der Chef die bestehende Leistung nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn die Leistung freiwillig bezahlt wird und dies so auch im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband - Die Gruppe e.V. Sonja Kochem, Referentin Kommunikation und Marketing Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

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