Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Tagtäglich Hunderte nicht aufklärbarer Straftaten wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung / Aktuelle Äußerungen des Bundesjustizministers überflüssig und falsch!

(Berlin) - Gestern verkündete der neue Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), die Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über die entsprechende Richtline entschieden habe. Maas äußerte dazu, dass "man mit diesen Daten Menschen ausleuchten kann" und "das Missbrauchsrisiko hoch ist". Damit zeigt Justizminister Maas deutlich seine fachlichen Defizite auf und setzt auf die gleiche Verzögerungstaktik, die seine Amtsvorgängerin bereits über Jahre an den Tag legte und dieser im Ergebnis ihr Amt kostete.

"Es geht nicht mehr darum, ob wir die Vorratsdatenspeicherung bekommen, sondern nur noch um das Wie. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte im Dezember vergangenen Jahres in seinem Gutachten deutlich gemacht, dass die zur Kriminalitätsbekämpfung so wichtige Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich durchgeführt werden kann. Er bemängelte allerdings zu Recht die mangelhafte Richtlinie des Europäischen Gesetzgebers, die wesentliche Kriterien wie den Ort der Speicherung und Speicherdauer nicht berücksichtigte. Die kritisierten Punkte treffen auf Deutschland aber nicht zu, da wir längst entsprechende Regelungen haben. Deshalb gibt es für die Regierung auch nichts mehr abzuwarten", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz.

"Der BDK respektiert die Kritik und die Sorgen, die sich für einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben. Den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes muss aber auch deutlich die andere Seite der Medaille aufgezeigt werden. Die Polizei kann Tag für Tag Hunderte von Fällen nicht aufklären, weil einzelne Politiker und sogenannte Netzaktivisten sachfremde Klientelpolitik betreiben. Was Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keinesfalls wollen, ist das Ausspähen privater Daten nach Lust und Laune - denn genau das wollen wir verhindern. Das Vorliegen eines Verdachts im Einzelfall, die staatsanwaltschaftliche Überprüfung, der Richtervorbehalt und das Vorliegen konkreter Straftaten, sind die Grundvoraussetzungen zur Nutzung der Verkehrsdaten zur Strafverfolgung. Opfer und Geschädigte haben ein Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Aufklärung von Straftaten - nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt", so BDK-Chef Schulz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

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