Pressemitteilung |

"Tag gegen Lärm"

(Wendelstein) - Lärm belastet die Gesundheit und schadet dem Gehör. Der "Tag gegen Lärm" am 25. April macht auf dieses Problem aufmerksam. Die möglichen Folgen des Lärms sind nicht nur Schlaflosigkeit und Konzentrationsprobleme, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vor allem unheilbare Gehörschäden. Dr. Karin Uphoff von der Fördergemeinschaft Gutes Hören empfiehlt daher: "Wenn Sie den Lärm nicht verhindern können, schützen Sie Ihr Gehör. Nutzen Sie Gehörschutzmittel, am besten individuell angepasst, um der Geräuschbelastung zu entgehen und Ihr gutes Hören zu erhalten."

Ab einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) (Dezibel) erhöht sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Sehr starker Straßenverkehrslärm belastet die Ohren mit 80 Dezibel. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel sind Hörschaden möglich, wenn wir diesem Lärm 40 Stunden pro Woche ausgesetzt sind. Der Probelauf eines Düsenflugzeugs in 15 m Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 120 Dezibel. Das entspricht genau der Schmerzgrenze, ab der schon eine kurze Einwirkung das Gehör für immer schädigen kann. Auch freiwillig gehörte Musik kann dem Gehör schaden. Wenn sie zu laut ist und zu lange gehört wird, kann unheilbare Lärmschwerhörigkeit entstehen. „Allein durch die Musikhörgewohnheiten“, so Prof. Dr.-Ing. Hartmut Ising, ehemals Umweltbundesamt, „sind bei jedem zehnten Jugendlichen unheilbare Hörverluste von mindestens 10 Dezibel zu erwarten.“
Neben dem Dauerlärm sind kurze, laute Knalle besonders gefährlich. Da dieser Lärm nur so kurz zu hören ist, wird die tatsächliche Lautstärke gar nicht so stark empfunden. Doch bereits ein einziger Knall kann das Gehör für immer schädigen. Hier steht eine am Ohr abgefeuerte Zündplättchen-Spielzeugpistole mit bis zu180 Dezibel einem Gewehr der Bundeswehr keineswegs nach. Der Gewehrschuss ist für das Ohr des Schützen bis zu 170 Dezibel laut. Die Fördergemeinschaft Gutes Hören empfiehlt, Lärm - wo immer es geht - zu vermeiden. Kinder sollten über die Gefahren lauter Knalle informiert werden. Wenn sich Lärm nicht vermeiden lässt, ist Gehörschutz eine gute Lösung. Hörakustiker beraten gerne über die Möglichkeiten. Ausführliche Informationen über Gehörschutz gibt es auch gegen Einsendung eines mit DM 3 frankierten, adressierten DIN-A5-Rückumschlages bei der Fördergemeinschaft Gutes Hören, Stichwort Gehörschutzbroschüre, Untere Kanalstr. 1a, 90530 Wendelstein.

- Abdruck kostenlos, über einen Beleg würden wir uns freuen! -


(Ausführlicher Beitrag 3785 Zeichen)

Die Fördergemeinschaft Gutes Hören informiert zum internationalen Tag gegen Lärm am 25. April:

Gehörschutz gegen Lärmschäden

(fgh) Lärm ist unangenehm: Er belästigt die Menschen, belastet ihre Gesundheit und er schadet dem Gehör. Mit dem "Tag gegen Lärm" am 25. April soll in Deutschland zum vierten Mal ein ganzer Tag auf dieses Problem aufmerksam machen. Die möglichen Folgen von allgegenwärtigen Geräuschkulissen und ständigem Lärm sind nicht nur Schlaflosigkeit und Konzentrationsprobleme, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vor allem unheilbare Gehörschäden. Dr. Karin Uphoff von der Fördergemeinschaft Gutes Hören empfiehlt daher: "Wenn Sie den Lärm nicht verhindern können, schützen Sie Ihr Gehör. Nutzen Sie Gehörschutzmittel, am besten individuell angepasst, um der Geräuschbelastung zu entgehen und Ihr gutes Hören zu erhalten."

Lärm ist häufig ein Abfallprodukt unserer zivilisierten Gesellschaft. Wir benutzen Maschinen und die sind oft sehr laut. So ist nachts an Hauptverkehrsstraßen ein Dauerschallpegel von 65 dB(A) (Dezibel) zu messen. Ab dieser Lautstärke erhöht sich bei dauernder Belastung das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Sehr starker Straßenverkehrslärm bringt es am Tag auf 80 Dezibel. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel sind Hörschaden möglich, wenn wir diesem Lärm 40 Stunden pro Woche ausgesetzt sind. Daher ist ab 85 Dezibel am Arbeitsplatz Gehörschutz vorgeschrieben. Wenn der Lärm noch lauter ist, verkürzt sich die zumutbare Zeitspanne für die Ohren. Der Baustellen-Presslufthammer auf der anderen Straßenseite belastet unser Gehör mit 100 Dezibel. Der Probelauf eines Düsenflugzeugs in 15 m Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 120 Dezibel. Das entspricht genau der Schmerzgrenze, ab der schon eine kurze Einwirkung das Gehör für immer schädigen kann. Geeignete Gehörschutzstöpsel oder -kapseln vom Hörakustiker schützen die Ohren und vermeiden Stress-Reaktionen des Körpers.

Nicht alles, was laut ist, wird auch als Lärm empfunden. So ist Motorengedröhne für Rennsportfans keineswegs unangenehm. Und bei Musik


weiß jeder, dass die eigenen Lieblingslieder gerne mal laut gehört werden. Ob lästiger Lärm oder freiwillige Dröhnung, beides schadet dem Gehör: Unheilbare Lärmschwerhörigkeit kann entstehen. Immer mehr Jugendliche leiden unter dieser Schädigung des Innenohres. „Allein durch die Musikhörgewohnheiten“, so Prof. Dr.-Ing. Hartmut Ising, ehemals Umweltbundesamt, „sind bei jedem zehnten Jugendlichen unheilbare Hörverluste von mindestens 10 Dezibel zu erwarten.“ Wen wundert es? Liegt doch der Schallpegel beim Musikhören über Kopfhörer häufig bei 100 Dezibel. Damit ist nach eineinhalb Stunden die zulässige wöchentliche Schallbelastung bereits erreicht. Wenn dann noch ein Diskobesuch dazu kommt, ist die Grenze des Zumutbaren für das Gehör überschritten.

Neben diesem – freiwilligen und unfreiwilligen – Dauerlärm sind kurze, laute Knalle besonders gefährlich. Fachleute sprechen von Impulslärm. Da dieser Lärm nur so kurz zu hören ist, wird die tatsächliche Lautstärke gar nicht so stark empfunden. Doch bereits ein einziger überlauter Knall kann das Gehör für immer schädigen. Hier steht eine am Ohr abgefeuerte Zündplättchen-Spielzeugpistole mit bis zu 180 Dezibel einem Gewehr der Bundeswehr keineswegs nach. Der Gewehrschuss ist für das Ohr des Schützen (Abstand etwa 50 cm) bis zu 170 Dezibel laut. Der wichtigste Unterschied ist, dass der Bundeswehrsoldat bei Schießübungen Gehörschutz trägt, das Kind nicht. So können schon im Kindergartenalter lebenslange Hörschäden entstehen. Die Fördergemeinschaft Gutes Hören empfiehlt daher, Lärm – wo immer es geht – zu vermeiden. Kinder sollten über die Gefahren lauter Knalle informiert werden. Lautes Spielzeug sollte tabu sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Fördergemeinschaft Gutes Hören Untere Kanalstraße 1a 90530 Wendelstein Telefon: 09129/5557 Telefax: 09129/9779

NEWS TEILEN: