Pressemitteilung | Amnesty International Deutschland e. V.

Tag des Flüchtlings: Flüchtlingsschutz europaweit stärken / Deutsches und europäisches Asylrecht am Scheideweg?

(Berlin) - Der Schutz von Flüchtlingen vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung muss unbedingt im deutschen Zuwanderungsgesetz erhalten bleiben. Dies fordert amnesty international (ai) zum Tag des Flüchtlings am 3. Oktober und aus aktuellem Anlass. Seit vergangener Woche verhandelt der Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Ergebnis hat eine europaweite Dimension: In den nächsten Monaten wird der Rat der Innen- und Justizminister der EU Richtlinien für ein gemeinsames Asylverfahren und zur Definition des Flüchtlingsbegriffs verabschieden. Damit entscheidet sich bis Jahresende die Zukunft des deutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingsrechts.

Sollte die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung aus dem Gesetzestext gestrichen werden, würde das Auswirkungen auf die Formulierungen der geplanten EU-Richtlinien haben. Damit wäre die Chance verpasst, ein deutsches sowie ein einheitliches europäisches Asylrecht zu schaffen, welches Flüchtlingen effektiven Schutz zuspricht und in Einklang mit der allgemeinen Staatenpraxis sowie der üblichen Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention steht. "Wir fordern daher die Bundesregierung auf, in diesem Punkt unbedingt an ihrem Entwurf festzuhalten", sagte Wolfgang Grenz, Flüchtlingsexperte von amnesty international.

Durch eine Ausweitung des Konzepts der "sicheren Drittstaaten" droht der jüngste Entwurf für die EU-Richtlinie zum gemeinsamen Asylverfahren den Flüchtlingsschutz erheblich zu verschlechtern. Danach können als "sichere Drittstaaten" auch solche Staaten gelten, die weder die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet noch ein funktionierendes Asylsystem haben. Im Zuge der Osterweiterung der EU könnten somit Staaten wie Moldawien, Ukraine und Weißrussland als "sichere Drittstaaten" eingestuft werden. Dies wäre nach deutschen Recht nicht möglich. "Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die EU diese völkerrechtswidrigen Passagen des Entwurf zurückzieht", sagte Wolfgang Grenz.

ai fordert die Bundesregierung weiter auf, sich auf EU-Ebene für Menschen einzusetzen, die aufgrund diverser internationaler Menschenrechtsabkommen geschützt werden müssen. Menschen, die vor einem Bürgerkrieg fliehen, fallen zwar nicht unter die Definition für "Flüchtlinge", doch ihnen droht Gefahr an Leib und Leben. "Sie müssen Flüchtlingen gleichgestellt werden, denn die Gefahren, die ihnen im Verfolgerstaat drohen, sind die gleichen", sagte Wolfgang Grenz. "Es darf dabei keinen Unterschied zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung geben." Die Bundesregierung will solchen Menschen nur dann einen sicheren Status gewähren, wenn sie von staatlichen Akteuren verfolgt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Berlin Generalsekretariat Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: 030/4202480, Telefax: 030/42024830

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