Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Tag der Biologischen Vielfalt - Ohne Zugang zu genetischen Ressourcen bleibt der Fortschritt in der Pflanzenzüchtung auf der Strecke

(Bonn) - Der Tag der Biologischen Vielfalt am 22. Mai thematisiert in diesem Jahr Biodiversität als Grundlage von Gesellschaft und Wirtschaft. Aus diesem Anlass erinnert der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) erneut an seine Forderung nach praktikablen europäischen Vorgaben zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und einer Stärkung des Internationalen Vertrages für pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA).

In Deutschland sind bei den landwirtschaftlichen Kulturarten und im Bereich Gemüse über 3.000 Sorten zugelassen. Im Bereich Zierpflanzen sind fast 2.000 Sorten geschützt. Jedes Jahr kommen neue Sorten hinzu. "Die Pflanzenzüchter schaffen mit ihrer Arbeit eine große Bandbreite an Sorten und fördern damit auch die heimische Artenvielfalt", erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP. Die Pflanzenzüchter in Deutschland leisten durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Sorten einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt und zur Erweiterung der Biodiversität und tragen somit entscheidend zur Sicherung von gesellschaftlichem Wohlstand bei. "Der Zugang und die Nutzung eines weltweiten Genpools zur Bewältigung künftiger Herausforderungen wie Welternährung oder Klimawandel sind dafür elementar und müssen ausgebaut werden", fordert Schäfer. Gleichzeitig unterstützen die Pflanzenzüchter das Ziel des gerechten Vorteilsausgleichs zwischen Gebern und Nutzern von pflanzengenetischen Ressourcen.

Pflanzenzüchtung beruht auf der Schaffung immer wieder neuer Kombinationen genetischer Bausteine, um die jeweils besten Eigenschaften von Pflanzen miteinander zu verbinden. Züchter müssen deshalb auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen können und Zugang zu Pflanzen und somit zu genetischer Vielfalt in Form von neuen Sorten und pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) haben. Der Zugang und die Konditionen für den Zugang und Vorteilsausgleich zu PGR sind durch die Convention on Biological Diversity (CBD) und das ergänzende Nagoya-Protokoll sowie in Bezug auf Arten, die für Landwirtschaft und Ernährung wichtig sind, durch den ITPGRFA geregelt.

BDP fordert praktikable Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Durch die europäische Umsetzung des Nagoya-Protokolls droht der Zugang zu genetischen Ressourcen insbesondere durch die Aushebelung der Züchtungsausnahme erschwert zu werden. Die Züchtungsausnahme besagt, dass eine im Handel erhältliche Sorte auch bei Bestehen von Sortenschutz für die Weiterzüchtung ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet werden darf. Durch die EU-Verordnung drohen jedoch Ausgleichszahlungen und Dokumentationspflichten für jeden Züchter, egal ob er sich genetischen Materials aus Herkunftsstaaten bedient oder nur im europäischen Handel verfügbares Material für die Züchtung verwendet. Der BDP setzt sich dafür ein, dass in den aktuell diskutierten Leitlinien der EU-Kommission klargestellt wird, dass ab Kommerzialisierung einer Sorte keinerlei Verpflichtungen mehr gelten und die Züchtungsausnahme in vollem Umfang gewahrt bleibt (cut-off point).

Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen muss gestärkt werden

Der ITPGRFA schafft international anerkannten standardisierten Zugang zu PGR bei landwirtschaftlichen Kulturen und bestimmten Verwendungszwecken. Er stellt das für die Pflanzenzüchtung taugliche Instrument zum Zugang und Vorteilsausgleich in Bezug auf PGR dar und muss auf alle Pflanzen zu Züchtungszwecken in Landwirtschaft und Gartenbau erweitert werden. Daher setzen sich die deutschen Pflanzenzüchter aktiv für eine Stärkung des ITPGRFA ein. So generieren sie Vorteilsausgleich durch die Züchtungsausnahme im Sortenschutz, indem sie interessierten Nutzern weltweit über die Initiative "Varieties for Diversity" aktuelle Sorten für die Weiterzüchtung zur Verfügung stellen. Zudem müssen weitere Geber und Nutzer des ITPGRFA motiviert werden, möglichst alle ihre PGR in das multilaterale System des ITPGRFA zu überführen bzw. den ITPGRFA gesetzlich zu implementieren. Nur durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Benefit-Sharing Fund des ITPGRFA können der Erhalt und die Evaluierung von PGR gefördert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Pressestelle Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: (0228) 9858110, Fax: (0228) 9858119

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: