Tabakwirtschaft erneuert Dialogangebot bei Richtlinienumsetzung - / Informationsportal www.tabakwirtschaft.de ab sofort online
(Berlin) - Das Branchenbündnis der deutschen Tabakwirtschaft, getragen von den Verbänden Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV), Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR), Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA), Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. (BdZ), Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer e.V. (BDT), Rohtabakvereinigung e.V., dem Unternehmen Philip Morris GmbH und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), teilt mit:
Die deutsche Tabakwirtschaft startet genau ein Jahr vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Tabakprodukt-Richtlinie mit einem neuen Informationsportal. Unter www.tabakwirtschaft.de können sich Verbraucher, Medien und Politik über die deutsche Tabakwirtschaft, wichtige wirtschaftliche Kennzahlen und Produktionsprozesse informieren. Mit diesem gemeinsamen Auftritt aller in der Wertschöpfungskette der Tabakwirtschaft in Deutschland tätigen Verbände, Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG erneuert die Branche ihr Angebot, dem Parlament, der Bundesregierung, den Bundesländern und der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht als Dialogpartner mit langjähriger Expertise zur Verfügung zu stehen.
Bei der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht müssen alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten schnell Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Dies ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen von besonderer Bedeutung. Ab dem 20. Mai 2016 müssen die Verpackungen von Zigaretten und Feinschnitttabak mit großflächigen Bild- und Textwarnhinweisen versehen sein. Die Details dieser neuen Verpackungsanforderungen müssen in einem Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Bis zum heutigen Tag liegt kein Gesetzentwurf vor. Die Details, die für die Umstellung der Produktion erforderlich wären und für die die Tabakwirtschaft und ihre Zulieferer gern frühzeitig die Voraussetzungen schaffen wollen würden, sind damit nicht geklärt. Die Tabakwirtschaft kann somit ihre Produktion nicht umstellen. Für die Umstellung der Zigarettenproduktion werden jedoch mindestens 12 Monate benötigt, bei der Feinschnitt- und Zigarrenproduktion sind es mindestens 18 Monate.
Wenn es am heutigen Tage - ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie und genau ein Jahr vor der Verpflichtung zu größeren Warnhinweisen - kein entsprechendes Gesetz gibt, verursacht dies bei vielen Menschen Unsicherheiten. Vom Landwirt über Industrie und Großhandel bis hin zum Verkäufer - mehr als 100.000 Menschen verdienen in Deutschland in der Tabakwirtschaft ihren Lebensunterhalt. Es ist die Verpflichtung der Politik, diesen Menschen und ihren Familien aufzuzeigen, wie es mit ihnen weitergeht. Die deutsche Tabakwirtschaft appelliert deshalb an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Das Branchenbündnis der deutschen Tabakwirtschaft erneuert daher sein Angebot, insbesondere dem federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Klärung technischer Detailfragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Mehr Informationen zur deutschen Tabakwirtschaft sowie zur EU-Tabakproduktrichtlinie erhalten Sie unter www.tabakwirtschaft.de
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV)
Jan Mücke, Geschäftsführer
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111