Tabakwerbeverbot: EuGH-Generalanwalt forciert Gesundheitspolitik Brüssels / Werbebranche und Medien warnen vor Zentralismus der Europäischen Union
(Berlin) - Das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, für die Rechtsmäßigkeit der EU-Richtlinie eines Tabakwerbeverbots insbesondere für Pressemedien hat zu heftigen Reaktionen beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie den Verlegerverbänden BDZV und VDZ geführt.
"Sollten sich die EuGH- Richter in ihrer für Oktober erwarteten Gerichtsentscheidung dem Votum Légers anschließen, würde dies nicht nur eine neue dirigistische Grundlage für Werbeverbote auch in anderen Branchen schaffen, sondern gleichfalls einen großen Schritt weiterer Machtkonzentrationen der EU zu Lasten der 25 Mitgliedsstaaten auslösen", so Georg Wronka, Hauptgeschäftsführer des ZAW.
Brüssel könne dann, angehängt an die EU-Kompetenz für den Binnenmarkt, die bisher in den Händen der Mitgliedsstaaten verantwortete Gesundheitspolitik an sich ziehen. Diese Strategie habe die EU-Kommission verfolgt, indem sie das gesundheitspolitisch begründete Tabakwerbeverbot für Zeitungen und Zeitschriften in den Mantel von angeblichen Wettbewerbsverzerrungen beim grenzüberschreitenden Pressehandel in der Richtlinie gehüllt hatte. Darin sehe der EuGH-Generalanwalt keine Verletzung des EG-Vertrag, der den EU-Mitgliedern die ausschließliche Regelungskompetenz in Gesundheitsfragen zugewiesen hatte.
Pressefreiheit bedroht
ZAW und Presseverbände appellierten an die Bundesregierung, mit der Umsetzung der Richtlinie bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH zu warten und für den Fall der Klageabweisung das Tabakwerbeverbot nur auf grenzüberschreitende Printmedien gesetzlich anzuwenden. Diese Forderung stehe auch im Zusammenhang mit der Bedrohung der Pressefreiheit durch inhaltliche Vorgaben für redaktionelle Medieninhalte im Zusammenhang mit dem Tabakwerbeverbot. So wurde in Frankreich bereits eine Zeitung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil in einer bildlichen Darstellung im Rahmen einer Sportberichterstattung das Logo einer Zigarettenmarke erkennbar war.
Wirtschaftliche Folgen weit über Tabakwerbung hinaus
Das Tabakwerbeverbot kostet nach ZAW-Angaben allein Zeitungen und Zeitschriften, Sponsorempfänger und Online-Dienste 118 Millionen Euro im deutschen Werbegeschäft. "Rechnet man die Folgen der nun befürchteten und teilweise vorbereiteten Zensur-Übergriffe der EU bei weiteren Branchen wie alkoholische Getränke, Lebensmittel und Pkw hinzu, müssten die Medien von einem bedrohten Werbevolumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro ausgehen, was zur Zeit 14 Prozent der Netto-Werbeeinnahmen der Medien entspricht", so Wronka.
Mit der nun voraussichtlichen Abweisung der deutschen Klage entstünden neben den monetären Verlusten für die Medien auch Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen. Trete der Domino-Effekt ein, würden vor allem die mittelständischen Firmen in ihrer Bewegungsfähigkeit in den Märkten eingeschränkt. "Brüssel fördert mit Werbeverboten die Monopolisierung der Märkte", sagte der ZAW-Hauptgeschäftsführer vor Journalisten in Berlin.
Ohrfeige für die Konsumenten
Das vom EuGH-Generalanwalt anvisierte Tabakwerbeverbot widerspreche dem vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Leitbild vom lebenskompetenten und werbegewohnten Verbraucher.
Werbezensur sei geradezu eine "Ohrfeige für den Konsumenten", so Wronka. Dem Bürger dürften keine Werbebilder und Werbetexte gezeigt werden, weil er damit selbstverantwortlich umzugehen nicht in der Lage sei, wie der Generalanwalt offenkundig meint.
Die ohnehin Europa-skeptischen Bundesbürger würden so weiter gegen eine europäische Bürokratie eingenommen, die sich rigoros über die private Autonomie hinwegsetzt. Dieser Denkweise Brüssels stünden eindeutige wissenschaftliche Belege entgegen, dass Werbung zwar die Markenwahl beeinflussen könne, nicht aber das Rauchmotiv sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
Volker Nickel, Geschäftsführer
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 590099-700, Telefax: (030) 590099-722
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