Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

TA-Luft-Novelle in drei Punkten stark nachbesserungsbedürftig

(Köln) - Zumindest in drei Punkten ist die vorliegende Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) stark nachbesserungsbedürftig, meint der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) aus Köln. So werden die unterschiedlichen Grenzwerte für Entsorgungs- und sonstige Anlagen als diskriminierend und völlig ungerechtfertig empfunden. Ferner sei die Forderung, kontinuierlich erhobene Daten über die Luftqualität den Aufsichtsbehörden telemetrisch zu übertragen, absolut überzogen. Schließlich wird die mögliche Einhausung von Biofiltern bei Kompostwerken ab einem bestimmten Abgasvolumen abgelehnt, weil kontraproduktiv.

Das Bundesumweltministerium hörte jetzt die betroffenen Verbände zum Vorschlag einer Novelle der TA Luft. Der BDE-Fachbereich machte dazu etliche kritische Anmerkungen. Besonders wichtig ist den Verbandsexperten jedoch, etwa bei den Staub- und Abgaswerten gleiche Hürden für Entsorgungsanlagen wie für andere industrielle oder landwirtschaftliche Einrichtungen zu erhalten. So sei es nicht einsichtig, meint der BDE, dass zum Beispiel bei Anlagen zur Trocknung von Grünfutter der Gesamtstaub 75 mg/m3 betragen dürfe, den Anlagen zur Trocknung von Abfällen jedoch nur 10 mg/m3 gestattet werden.

Auch bleibe unverständlich, dass in Anlagen zur Abfall- und Klärschlammtrocknung der Ammoniakausstoß auf nur 20 mg/m3 begrenzt werde, während allgemein ein Drittel mehr zugelassen sei, nämlich 30 mg/m3. „Gibt es gutes und schlechtes Ammoniak?“ fragt man beim Kölner Branchenverband nach den Gründen für diese Ungleichbehandlung.

Besonders überzogen, so die Bewertung für die Forderung in der Novelle, die kontinuierlich ermittelten Daten über die Abluftqualität den Genehmigungsbehörden auf Verlangen telemetrisch zu übertragen. Das sei unverhältnismäßig, meint der BDE. Auch die Forderung nach einem „Emissionsbericht“ bringe lediglich eine nachhaltige und zusätzliche Belastung für die Betriebe mit sich. Erfahrungsgemäß verstaubten solche Akten nämlich ohne wirkliche weitere Auswertung in den Archiven der Behörden.

Die Novelle zeige – nicht nur an dieser Stelle - „die ganze Kreativität der Bürokratie bei der Entwicklung neuer Vorschriften“. Das sei exakt das Gegenteil der allgemein geforderten Deregulierung, so der BDE.

So wird etwa für Hallen, in denen die „Gelben Säcke“ sortiert werden, um die Wertstoffe wieder in den Produktionszyklus rückschleusen zu können, eine Erfassung der unvermeidlichen Abgase an der Entstehungsstelle gefordert, die dann zur Geruchsminimierung in eine Abgasreinigung einzuleiten sind. Würde das Realität, bedeutete dies das Ende der derzeitig praktizierten Lagerung und Sortierung von DSD-Material.

Ein weiterer Kritikpunkt des BDE an der TA-Luft-Novelle: die kontinuierliche Messüberwachung des Abluftstroms von Kompostwerken, wenn diese stündlich mehr als 50.000 m3 umwälzen. Diese Schwelle überschreitet die Mehrzahl der heutigen Kompostbetriebe. Sie müssten folglich mit entsprechenden Kontrollgeräten ausgestattet werden. Dies bedeutete eine Einhausung sämtlicher Biofilter, weil nur so die gereinigte Abluft kontrolliert werden kann. Erfahrungen mit eingehausten Biofiltern zeigen jedoch, dass der Wartungsaufwand höher, die Standzeit kürzer und insbesondere die Reinigungsqualität der durchgesetzten Luft schlechter ist. Also, stellt der BDE fest, werde das Gegenteil des Angestrebten erzielt.

Deshalb bat der BDE bei der Anhörung das Ministerium nachdrücklich darum, den Entwurf der Novelle in den kritisierten Punkten abzuändern und die Passagen, die eine Benachteiligung der Entsorgungswirtschaft beinhalten, zu streichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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