Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

systracom Bank AG, Berlin: Feststellung des Entschädigungsfalles

(Berlin) - Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat am 20. April 2001 bei der systracom Bank AG festgestellt, dass das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, Kundeneinlagen zurück zu zahlen.

Die systracom Bank AG, Berlin, ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Die Kundeneinlagen - ein Volumen von etwa 50 Mio Euro - sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bis zur Sicherungsgrenze von 3 Mio. DM pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird sich in Kürze mit den Einlegern in Verbindung setzen mit dem Ziel, diese entschädigen zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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