Syndikusgesetz kommt in den Bundestag
(Frankfurt am Main) - Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte mit einigen Änderungen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist demnach nicht mehr erforderlich. Durch die Klarstellung des einheitlichen Arbeitsverhältnisses wird weiterhin die gesetzgeberische Intention der Anwendbarkeit der Grundsätze Arbeitnehmerhaftung auf den Syndikusrechtsanwalt verdeutlicht. Darüber hinaus wurde das Erfordernis der Vertretungsbefugnis nach außen angepasst.
Durch eine rückwirkende Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung soll den Versorgungswerken bis 2018 die Möglichkeit gegeben werden, die europarechtlich bedenkliche Altersgrenze zu streichen.
Der Gesetzentwurf nebst Änderungsantrag soll nunmehr voraussichtlich am 17. Dezember 2015 im Bundestag verabschiedet werden. Unklar ist, ob damit das Gesetz noch zum 1. Januar 2016 oder erst zum 1. März 2016 in Kraft treten wird.
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