Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Syndicat National de l’Edition und des Börsenvereins kritisieren Urhebervertragsrecht

(Frankfurt) - Der französische Verleger-Verband Syndicat National de l’Edition und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben in einer gemeinsamen Erklärung auf die Gefahren des von der Bundesregierung geplanten neuen Urhebervertragsrechts hingewiesen. Schon zuvor hatten Vertreter des Internationalen Verleger-Verbands IPA (Genf) und des Europäischen Verleger-Verbands FEE (Brüssel) auf die Gefahr der internationalen Isolierung des deutschen Verlagswesens durch das geplante Urhebervertragsrecht aufmerksam gemacht. Die geplanten Regelungen schädigten das Vertrauensverhältnis zwischen Verlegern und Autoren und führte zu einer unerträglichen Rechtsunsicherheit. Die gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Die Grundlage jeder Buchpublikation stellt die persönliche Beziehung zwischen Verfasser und Verleger dar – eine Beziehung, die auf gegenseitigem Vertrauen beruht, das seinen Ausdruck im Autorenvertrag findet, der dem Verfasser die Verlags- und Vertriebsrechte sichert. Das aktuelle Gesetzesvorhaben zum Urhebervertragsrecht in Deutschland bringt nun diese von jeher in Deutschland und Frankreich gängige Praxis in Gefahr.

Unter dem Vorwand, die Position des Autors gegenüber dem Verleger stärken zu wollen, erlauben es die vorgeschlagenen Regelungen dem Verfasser, die getroffenen Vereinbarungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit dem Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in Frage zu stellen. Dieser Begriff der „angemessenen Vergütung“ wird im Gesetzestext jedoch nirgends definiert - was tiefes Misstrauen in die bislang vertrauensvolle Beziehung zwischen Verfasser und Verleger sät und völlige Unklarheit schafft. Zudem fänden die Vertragsverhandlungen in Zukunft nicht mehr auf individueller, sondern auf kollektiver Basis statt, was einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt und keinen Raum mehr für wirklich persönliche Beziehungen lässt.

Die Tatsache, dass dieses Gesetz rückwirkend auf die in den vergangenen zwanzig Jahren geschlossenen Verträgen Anwendung findet, dürfte zu einem erheblichen Anstieg der Verfahren zu diesem sehr speziellen Themenbereich führen, mit dem die Gerichte schlichtweg nicht vertraut sind.

Die im Syndicat National de l‘Edition und im Börsenverein organisierten Verleger lehnen einhellig dieses Gesetzesvorhaben, das zunächst das deutsche und dann das europäische Verlagswesen in ein Schlachtfeld verwandeln würde, mit aller Entschiedenheit ab. Sie weisen die Bundesregierung und den Bundestag in aller Deutlichkeit auf die Gefahren dieses nutzlosen Vorhaben hin, das der literarischen Landschaft schadet, anstatt sie zu schützen und zu sichern. So wie sich der deutsche Gesetzgeber auf dem Gebiet der Buchpreisbindung dem französischen Vorgaben annähert, sollte auch beim Urheberrecht der französische Weg eingeschlagen werden, der eine anteilige Vergütung der Autors vorsieht. Nur eine solche Regelung, die beide Seiten berücksichtigt und somit eine verlässliche Vertragsgrundlage schafft, wird den Geist des Urheberrechts wirklich gerecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Großer Hirschgraben 17-21 60311 Frankfurt Telefon: 069/13060 Telefax: 069/13062 01

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