Sundmacher: Koordinierte Versorgungsstrukturen sinnvoller als eine zusätzliche Gebührenposition
(Berlin) - "Um eine angemessene zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, sollte in die Entwicklung koordinierter Versorgungsstrukturen investiert werden. Am besonderen Bedarf ausgerichtete Behandlungszentren oder mobile Versorgungsteams würden den Menschen gezielter helfen als die neu geschaffene Gebührenposition für das Aufsuchen immobiler Patienten im Versorgungsstrukturgesetz (VStG)." So lautete das Fazit des FVDZ- Bundesvorsitzenden Dr. Karl-Heinz Sundmacher zum Abschluss der Podiumsdiskussion zum Thema "Zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Ein Spagat zwischen zahnmedizinischem Bedarf und finanziellen Grenzen?" am 27. Januar 2012 in Berlin.
Diese Gebührenposition stehe allerdings für eine neue Sensibilität bei den politisch Verantwortlichen für das schwierige und lange vernachlässigte Thema und sei zumindest als wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu bewerten, ergänzte Sundmacher.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus gab zu bedenken, dass angesichts klammer Kassen nicht alles Wünschenswerte auch finanzierbar sei und warb um Verständnis dafür, dass die Forderungen der Zahnärzteschaft nur ansatzweise berücksichtigt wurden.
Dr. Imke Kaschke, Beauftragte und Referentin für Fragen der zahnärztlichen Behindertenbehandlung der Berliner Zahnärztekammer, machte sich vor allem für eine bessere Prävention für diese Patientengruppe stark; sie forderte für sie eine gesetzliche Verankerung des zahnmedizinischen Leistungsanspruchs. In diesem Sinne argumentierte auch Prof. Andreas Schulte, Leitender Oberarzt an der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des Universitätsklinikums Heidelberg: "Präventive Maßnahmen können die Mundgesundheit von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und frühzeitige Extraktionen, die heute an der Tagesordnung sind, verhindern."
Die Bedeutung von Prävention und Prophylaxe betonte Roland Sing, Vorsitzender des Landesseniorenrats Baden-Württemberg und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Im Gegensatz zu seinen Diskussionspartnern sah er jedoch weniger die Politik als die Organe der Selbstverwaltung in der Verantwortung, sich um adäquate Versorgungsstrukturen zu kümmern.
Dem schloss sich auch Sundmacher in seinem Plädoyer an: "Die Gestaltung der vertragszahnärztlichen Vergütung sollte bei den regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen liegen. Nur so lassen sich regionale Besonderheiten auch in der zahnärztlichen Versorgung abbilden."
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