Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Suizidprävention stärken: Caritas sieht dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf

(Berlin/Freiburg) - Werbung für Suizidhilfe einschränken

Suizidprävention reiche von der Umzäunung gefährlicher Hotspots auf Brücken und Türmen über valide Maßnahmen gegen Einsamkeit bis zur [U25]-Peer-to-Peer-Beratung* für suizidgefährdete Jugendliche. Suizidprävention braucht einen breiten Ansatz, der Beratung, Krisenintervention und psychotherapeutische Behandlung integriert. Die Unterstützung pflegender Angehöriger, die Stärkung der palliativen Versorgung und die hospizliche Begleitung dürfen nicht vergessen werden. Darüber hinaus muss "die Werbung für Suizidassistenz wirksam eingeschränkt werden - digital und analog", betont Welskop-Deffaa.

In den Einrichtungen der Caritas war und ist der Umgang mit Sterbewünschen schon immer eine Herausforderung. "Gerade in der ambulanten Altenhilfe sehen wir, wie leicht Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen können, über Suizid und Suizidhilfe nachdenken zu müssen." Diese Menschen haben das Gefühl, ihr Weiterlebenwollen begründen zu müssen. Sie meinen, die Last, die sie anderen bereiten, selbst beenden zu können und zu müssen. "Gegen diesen Druck muss sich aktive Suizidprävention mit Hoffnungsachsen auf das Leben zur Wehr setzen", so die Caritas-Präsidentin.

Ungeklärte Situation schafft Freiraum für Geschäftsmodelle zur Suizidassistenz

"Auch für die Träger und Mitarbeitenden im Sozial- und Gesundheitswesen ist die ungeklärte Situation, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 geschaffen wurde, eine enorme Belastung", so Welskop-Deffaa weiter. So lange rechtlich ungeklärt ist, wie die Freiverantwortlichkeit sicher zu überprüfen sei und wie Einrichtungen Räume schaffen können, in denen Sterbehilfeorganisationen keinen Zutritt haben, bestehe die Gefahr, dass sich schrittweise Standards etablierten, die von jenen gesetzt werden, für die Suizidassistenz ein Geschäftsmodell ist.

Suizidhilfe regulieren

Die Regulierung der Suizidassistenz müsse erneut in Angriff genommen werden, sobald die Suizidpräventionsstrategie beschlossen sei, mahnt die Caritas-Präsidentin: ""Es kann nicht sein, dass die gesetzlichen Spielregeln, die für die Inanspruchnahme von Suizidassistenz gelten sollen, über 2024 hinaus ungeklärt bleiben - und damit auch die Altersgrenze", kritisiert Welskop-Deffaa.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Anja Stoiser, Stellv. Pressesprecherin Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Fax: (0761) 200541

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