Süßwarenindustrie - auch Landesarbeitsgericht unterbindet rechtswidrige Streiks der NGG - BDSI erwartet jetzt Tarifabschluss
(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) ist darüber erleichtert, dass das Landesarbeitsgericht Hamburg (Az. 3 SaGa 1/23) heute das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zu den Warnstreiks der NGG vom 09.06.2023 bestätigt hat. Danach darf die Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost zum jetzigen Zeitpunkt keine Warnstreiks durchführen.
In Ostdeutschland sowie in Baden-Württemberg, dem Saarland und Berlin-Ost besteht aufgrund der Laufzeiten der bestehenden Tarifverträge (Baden-Württemberg bis 31.07.2023, Rheinland-Pfalz/Saarland bis 31.08.2023, Ostdeutschland und Berlin-Ost bis 30.11.2023) noch Friedenspflicht. Das Arbeitsgericht und jetzt auch das Landesarbeitsgericht Hamburg stellen nach Ansicht des BDSI zutreffend fest, dass die in diesem Jahr ausnahmsweise bundesweit durchgeführten Entgelttarifverhandlungen in der Süßwarenindustrie, die für die einzelnen Bundesländer bestehenden Friedenspflichten nicht aufgehoben haben.
"Wir erwarten, dass die Gewerkschaft jetzt vom Streikmodus in den Verhandlungsmodus zurückkehrt. Nach dem einseitigen und vorzeitigen Abbruch der Verhandlungen Mitte Mai sollte es auch der NGG nun möglich sein, mit uns bei dem nächsten Termin am 22./23.06.2023 endlich einen Tarifvertrag zu vereinbaren", sagt Ernst Kammerinke, Tarifpolitscher Geschäftsführer im BDSI am 15.06.2023.
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