Subventionsabbau zur Stabilisierung der Finanzsituation Deutschlands
(Berlin) - Wie nicht anders zu erwarten wird unter der Überschrift Subventionsabbau wieder eine Vielzahl von Einnahmequellen diskutiert. Wer zahlt aber die Zeche?
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) fordert die Regierung auf, den Abbau tatsächlicher Subventionen in Angriff zu nehmen, anstatt demagogisch Vorurteile zu schüren und verfassungsmäßig fragwürdige und volkswirtschaftlich kontraproduktive Entscheidungen zu treffen.
Beispiel Entfernungspauschale: Die meisten Pendler haben nicht deshalb Werbungskosten, weil sie aus der Stadt und vom Betrieb weg in die grüne Umgebung gezogen sind, sondern weil sie in unmittelbarer Wohnortnähe keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Bei rund 5 Millionen Arbeitslosen liegt diese Tatsache auf der Hand. Auch ein umgehender Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes ist oft nicht möglich. Kinder, Schule, eventuell Arbeitsplatz des Partners bedingen eine gewisse örtliche Bindung. Zudem wechseln teilweise die Arbeitsplätze so häufig, dass der Zwang zum Umzug größere Wanderungsbewegungen in der Bundesrepublik zur Folge hätten. Die volkswirtschaftlich erforderliche Mobilität der Beschäftigten kann also in erster Linie nur über längere Anfahrtwege zur Arbeit bzw. eine doppelte Haushaltsführung erfolgen. Die damit verbundenen Kosten sind beruflich veranlasst und müssen entsprechend abzugsfähig sein, wie bereits das Bundesverfassungsgericht urteilte. Insoweit ist bereits die derzeit geltende Kilometerpauschale knapp bemessen. Eine weitere Kürzung darf nicht erfolgen!
Wir weisen darauf hin, dass in der Vergangenheit vielfach tatsächliche Subventionen aus Rücksicht auf bestimmte Wählerschichten oder im Eigeninteresse politischer Mandatsträge nicht aufgegriffen wurden. Nachfolgend einige Beispiele:
- Spendenabzug für politische Parteien. Neben dem normalen Sonderausgabeabzug gibt es für die ersten 1.650 Euro eine 50-prozentige Steuerermäßigung. Mindestens diese Begünstigung, die bspw. für Spenden in Katastrophenfällen oder an gemeinnützige Organisationen nicht gilt, sollte schnellstens gestrichen werden.
- Steuerfreie Aufwandspauschalen für Abgeordnete. Es ist ein Hohn für jeden Arbeitnehmer, wenn seine Fahrtaufwendungen als Subventionen bezeichnet und der Abzug eingeschränkt wird, während Politiker vielfach höhere Beträge steuerfrei erhalten, ohne Kosten im Einzelnen nachweisen zu müssen. Jeder normale Steuerzahler, der sich jährlich mit seinem Finanzamt über einzelne Kosten und deren Nachweise streitet, würde sich dieses Steuerparadies wünschen. Für Politiker müssen dieselben steuerrechtlichen Vorschriften gelten wie für alle anderen Steuerpflichtigen auch.
- Der sogenannte Altersentlastungsbetrag sollte schnellstmöglich und nicht erst ab 2040 abgeschafft werden. Der Freibetrag ist eine reine Subvention für Nebeneinkünfte von Rentnern und Pensionären. Es ist volkswirtschaftlich absurd, wenn einerseits ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess gefördert wird (bspw. durch Altersteilzeit), anderseits wieder Steuervergünstigen für eine Nebentätigkeit nach dem 64. Lebensjahr gewährt werden. Zudem betreffen die Steuervorteile nicht nur Arbeitslohn, sondern auch Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte oder Auszahlungen aus Riesteranlagen oder aus betrieblicher Altersvorsorge wie Pensionsfonds oder Pensionskassen.
- Die bürokratischen Hürden bei der Beantragung der Riesterförderung müssen weiter abgebaut werden. Die sogenannte Günstigerprüfung und die damit verbundene gleichzeitige Beantragung der Zulage und des Sonderausgabenabzuges ist für viele Steuerzahler nicht nachvollziehbar. Der Sonderausgabenabzug sollte gestrichen werden und besser in eine betriebliche Altersvorsorge integriert werden. Die jetzigen Regelungen haben sich zum unbeherrschbaren Moloch entwickelt und sind bereits wieder von hochrangigen Finanzbeamten kritisiert worden.
Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
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