Subsidiarität der Mitgliedstaaten beim Wasser erhalten / BGW: Neue Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge überflüssig
(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) lehnt zusätzliche Kompetenzen für die Europäische Kommission, wie sie in dem Grünbuch zur Daseinsvorsorge angedacht sind, ganz klar ab. Im Grünbuch zur Daseinsvorsorge, der Vorstufe zu einer neuen Rahmenrichtlinie, äußert die Kommission Vorschläge zu allen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter auch Wasser. Daneben denkt sie auch über sektorspezifische Regelungen nach.
Der wasserpolitische Sprecher und BGW-Vizepräsident Dieter Bongert sieht keine Notwendigkeit, der EU-Kommission mehr Kompetenzen zuzugestehen: Die angedachten Eingriffe in bestehende Strukturen bei der Wasserversorgung sind überflüssig und können für die Wasserversorger in letzter Konsequenz sogar schädlich sein. Gerade in Deutschland funktioniert die dezentrale Struktur für die Wasserversorgung ausgezeichnet. Wir brauchen in Europa keine Eingriffe in funktionierende Strukturen oder erzwungene Angleichungen der Systeme, sondern gemeinsame Standards auf hohem Niveau. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und vermieden werden.
Die EU-Kommission hat nach Ansicht des BGW die Aufgabe, Standards zu setzen und ihre Einhaltung zu überwachen. Die Umsetzung jedoch muss, wie es das Subsidiaritätsprinzip vorsieht, Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Schon bei der Überwachung zur Einhaltung der Standards sieht der BGW aber bereits Defizite: In vielen EU-Mitgliedstaaten sind beispielsweise die Standards zum Nitrat der Trink- und Abwasserrichtlinie noch nicht umgesetzt mahnte der BGW-Vizepräsident die Kommission. Auch wenn es um die Einführung des Kostendeckungsprinzips bei den Wasserpreisen geht, wie es in der Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird, lassen sich viele Mitgliedstaaten sehr viel Zeit. Bongert empfahl der Kommission, erst einmal ihre Hausaufgaben zu machen, bevor sie sich neue Kompetenzen aneigne.
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