Pressemitteilung | HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

Stuttgart: Moderne Feuerstätten dürfen ohne Einschränkung betrieben werden

(Frankfurt am Main) - Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gestattet den Betrieb von modernen Feuerstätten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Dies sind generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die seit dem 1. Januar 2015 in Handel erhältlich sind, sowie alle älteren Anlagen, welche die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen.

Diese Entscheidung unterstreicht die Position, dass durch einen zügigen Austausch alter Feuerstellen mehr für die Umwelt erreicht werden kann, als durch temporäre Einschränkungen der Nutzung. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der auch die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.

Positives Signal für den Umweltschutz gibt Verbrauchern Sicherheit

"Die Ausnahmegenehmigung ist ein positives Signal an den Umweltschutz und gibt dem Verbraucher zugleich Sicherheit", so Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI. "Moderne Geräte sind so konstruiert, das Holz emissionsarm verbrennt. Moderne Feuerstätten setzen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen frei als ihre Vorgänger aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Bei einem konsequenten Austausch veralteter Feuerstätten können enorme Fortschritte bei der Luftreinhaltung erzielt werden - dieses signalisiert auch das Verkehrsministerium mit seiner aktuellen Entscheidung, die wir sehr begrüßen."

Moderne Feuerstätten sorgen für Wohlfühlwärme sowie eine stimmungsvolle Atmosphäre und stehen heutzutage dank ihrer hochentwickelten Gerätetechnik für eine wirtschaftliche und umweltgerechte Verbrennung. Damit eine Feuerstätte dem Wunsch nach Komfort und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird, ist vom Besitzer darauf zu achten, dass Gerätetechnik und Brennstoffeinsatz im Einklang stehen und das Gerät gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers betrieben wird.

Online-Datenbank gibt Auskunft

Damit die Besitzer erkennen können, auf welchem Stand der Technik ihre heimische Feuerstätte ist, hat der HKI eine Online-Datenbank mit über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) Pressestelle Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 256268-0, Fax: (069) 256268-100

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