Studiengebühren sind Qualitätstreiber
(Frankfurt) - Die Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs begrüßt, dass nun konkrete Vorschläge vorliegen, die Studienbedingungen in Hessen zu verbessern, so Dr. Joachim v. Harbou, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs. Der von der FDP präsentierte Gesetzentwurf zur Einführung von Studienbeiträgen weist in die richtige Richtung. Dr. v. Harbou weiter: Die Landesregierung muss sich dieser Diskussion jetzt stellen, damit die Studierenden in Hessen im internationalen und bundesweiten Wettbewerb der Hochschulen nicht abgekoppelt werden.
In ihrem 7-Punkte-Katalog vom Dezember 2005 haben die hessischen IHKs deutlich gemacht, dass Studienbeiträge zu unmittelbaren Qualitätsverbesserungen für die Studierenden führen müssen. Das von der FDP vorgeschlagene Modell eines paritätisch von Studierenden und Hochschulvertretern besetzte Qualitätssicherungsgremium und der Ausbau von Studien- und Begleitprüfungssystems sind aus der Sicht der IHKs interessante Modelle, um dem Prinzip Geld gegen Leistung Geltung zu verschaffen.
Positiv bewerten die hessischen IHKs die zweckgebundene Studienbeitragserhebung, das nachgelagerte Studiengebührenmodell, die Deckelung des rückzahlbaren Darlehens sowie den Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen im FDP-Vorschlag. Auch die wettbewerbs- und autonomiefördernden Elemente des Vorschlags, insbesondere die Entscheidungsfreiheit der Hochschule über die Höhe der Studienbeiträge für die jeweiligen Studiengänge, sehen die IHKs positiv.
Kritisch betrachten die IHKs die Finanzierung eines Stipendiensystems aus den zu-künftigen Studiengebühreneinnahmen und Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Studiengebührenerhebung zu Beginn des Studiums.
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