Studiengebühren auch in Mecklenburg-Vorpommern einführen! / Verzicht macht weder hochschul- noch finanzpolitisch Sinn
(Schwerin) - Mit der Aufforderung an die Landesregierung, auch in Mecklenburg-Vorpommern Studiengebühren einzuführen, kommentierte am 26. Januar in Schwerin Dr. Ute Thomas, für Bildungspolitik zuständige Geschäftsführerin der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Studiengebühren in Deutschland zuzulassen.
"Der Bildungsminister sprach vor rund einem Jahr im Landtag zurecht davon, dass sich auch die Studierenden mehr an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen müssen. Über die Maßen Studierende aus anderen Bundesländern zu versorgen, die anschließend das Land wieder verlassen, rechnet sich nicht und kann sich Mecklenburg-Vorpommern nicht leisten. Durch die Einführung von Studiengebühren auf der einen sowie Bildungsgutscheinen für Landeskinder auf der anderen Seite kann dem bestehenden Missverhältnis entgegengetreten werden. Zudem werden die gebührenzahlenden Studenten mit den Füßen abstimmen und sind so ein Element der Qualitätskontrolle und -sicherung", so Thomas.
"Die Haushaltslage des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss Anlass sein, Regelungen zur Mitfinanzierung durch die Studierenden in Form von Studiengebühren zu treffen, die derjenigen Hochschule zufließen, an der sie erhoben werden. Es sollte jedoch gewährleistet sein, dass die Studierenden zur Finanzierung der Gebühren ein begünstigtes Darlehen aufnehmen können, das sie erst nach Ende des Studiums zurückzahlen müssen."
Thomas verweist in diesem Zusammenhang auf das hochschulpolitische Memorandum der VUMV, welches im Mai 2004 vorgestellt wurde und in dem mehr Effizienz und Wirtschaftsnähe bei den Hochschulen gefordert wurde.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Eckdrift 93, 19061 Schwerin
Telefon: 0385/6356100, Telefax: 0385/6356151
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