Studie: Sanierungsstau bei Klimaanlagen behindert Energiewende im Gebäudebereich / Trotz gesetzlicher Pflicht bisher weniger als 3 Prozent der Anlagen energetisch inspiziert / Einsparpotential von 12,9 Millionen Tonnen CO2 ungenutzt / Verband mahnt konsequente Durchsetzung der Inspektionspflicht an
(Berlin/Bietigheim-Bissingen) - Trotz der gesetzlichen Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden bisher weniger als 3 Prozent der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert. Dies ergab eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden und schiller engineering im Rahmen der "Forschungsinitiative Zukunft Bau" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Demnach verhindern mangelnde Kontrollsysteme, die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize Energieeinsparungen von bis zu 20,4 Gigawattstunden (GWh) Wärme und 12,5 GWh Strom. Dies würde einer Reduktion der CO2-Emissionen von umgerechnet bis zu 12,9 Millionen Tonnen entsprechen.
Die grundlegende Bezugsgröße der Studie ist der Bestand an Nichtwohngebäuden in Deutschland, den die Autoren für 2012 auf rund 2.400 Millionen m² Nutzfläche beziffern. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten müssten darin bis Oktober 2013 bis zu 290.000 Raumlufttechnische (RLT-) Geräte und etwa 20.000 wassergestützte Raumklimasysteme energetisch inspiziert worden sein, schlussfolgern die Forscher. Davon wurden aber bisher weniger als 3 Prozent inspiziert, was auf praktisch nicht vorhandene Kontrollsysteme zurückgeführt wird. Die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize behindern das Ausschöpfen der enormen Einsparpotentiale zusätzlich. Dabei werden besonders große Energieeinsparpotentiale im Bereich von geringinvestiven Maßnahmen wie der Betriebsoptimierung gesehen. Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) mahnt deshalb seit längerem die konsequente Durchsetzung der Inspektionspflicht durch den Gesetzgeber an: "Wir haben nicht nur einen Sanierungsstau im privaten Heizungskeller, sondern auch in den Technikzentralen der Nichtwohngebäude. Wenn wir diese Einsparpotentiale weiter ignorieren, wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht gelingen", so FGK-Geschäftsführer Günther Mertz.
Aufbauend auf einer Analyse verfügbarer Studien zum Nichtwohngebäudebestand in Deutschland wurden für die Studie "Chancen der Energetischen Inspektion" zwei Marktumfragen unter rund 850 potentiellen Inspekteuren durchgeführt. Mit der ersten Umfrage wurde der derzeitige Umsetzungsstand der Inspektionspflicht nach § 12 EnEV ermittelt. Die zweite Umfrage ermöglichte eine statistische Analyse von Inspektionsergebnissen und damit eine differenzierte Einschätzung des Anlagenbestandes und der möglichen Optimierungspotentiale. Die Durchführung wurde vom FGK unterstützt.
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