Pressemitteilung | k.A.

Stromwirtschaft fordert marktgerechten Rahmen / Versorgungssicherheit erhalten / Langfristige Auswirkungen bedenken

(Frankfurt am Main) - "Die Politik hat den Wettbewerb im Strommarkt eröffnet - jetzt muss auch ein entsprechender marktgerechter Rahmen dafür geschaffen werden. Der derzeitige Entwurf für das neue Kerngesetz der Energiewirtschaft ist eine Kehrtwende hin zu einer immer starreren Lenkung der Energieversorgung. Dies würde Modernität und Fortschritt hemmen." Das erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, zur Anhörung am 29. November 2004 vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Die langfristigen Auswirkungen der vielfältigen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seien noch wenig durchdacht. Ohne eine verlässliche Kalkulationsgrundlage stehe das eingesetzte Kapital auf dem Spiel. Dies würde Investitionen blockieren und die Sicherheit der Stromversorgung schwächen. Als geeignete Kalkulationsmethode für die Netzentgelte sei die Nettosubstanzerhaltung wissenschaftlich anerkannt und sollte daher Bestandteil des Gesetzes werden. "Bei aller Diskussion um Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle muss die Politik den Mut aufbringen, sich eindeutig für die eingeführte Kalkulationsmethode zu entscheiden. Davon hängt die Modernisierung der Leitungsnetze ab", betonte Meller.

Der Gesetzentwurf enthalte viele widersprüchliche Vorgaben. So sei der Gesetzgeber bei den Preisen für die Nutzung der Stromnetze vom Prinzip einer nachträglichen Kontrolle abgewichen. Meller: "Der jetzt vorgeschlagene Systemwechsel zu einer Vorab-Genehmigung einzelner Preise passt nicht zu dem Gesetz mit seinen Verordnungen. Außerdem bringt diese Form der Kontrolle deutlich mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Stresemannallee 23, 60596 Frankfurt Telefon: 069/6304-1, Telefax: 069/6304-289

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