Stromversorgungssicherheit kann marktwirtschaftlich gewährleistet werden
(Berlin) - Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt effizient gewährleistet werden? Diese Frage hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics im Auftrag des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) in der aktuellen Studie "Die Ordnung der Transformation - Versorgungssicherheit im Strommarkt" untersucht, die heute veröffentlicht wurde.
Zu den Ergebnissen der Studie sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer Achim Dercks: "Für die Wirtschaft ist es wichtig, dass die Stromkosten einer sicheren Energieversorgung für Betriebe begrenzt werden. Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeigt deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist."
Mit der geplanten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sollen kurzfristig (wasserstofffähige) Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, welcher im Jahr 2028 operativ sein soll. Ziel ist es, einen Mechanismus zu finden, der die Stromversorgung auch in Stunden der sogenannten "Dunkelflauten" sicherstellt und die Systemstabilität gewährleistet.
Autor Marco Nicolosi, Geschäftsführer von Connect Energy Economics, kommt zu dem Schluss: "Eine Stärkung des wettbewerblichen Strommarkts ermöglicht eine kostengünstige und sichere Versorgung. Statt über Förderprogramme für Kraftwerke zu diskutieren, die - wie im Falle von Kapazitätsmärkten - zu einer dauerhaften Fördernotwendigkeit führen, sollten Anreize gesetzt werden, um den Strommarkt zu stärken".
So äußert sich auch Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverband Neue Energiewirtschaft und betont: "Wir brauchen einen intelligenten Marktrahmen anstelle einer planwirtschaftlichen Förderung von Kapazitäten. Es kann nicht sein, dass wir den marktlichen Aufwuchs verschiedener Flexibilisierungsangebote zugunsten der Förderung von Erdgaskraftwerken mit einer bestenfalls ungewissen Wasserstoffhypothek verdrängen. Auch der absehbar folgende Förderwettlauf zwischen Erneuerbaren Energien und neuen Kraftwerken sollte vermieden werden".
Stattdessen sollte insbesondere die Absicherungspflicht aus der europäischen Strommarktrichtlinie (Art. 18a, Quelle: LINK) aufgegriffen werden. In der Studie werden die ökonomischen Hintergründe und Voraussetzungen beschrieben, die für eine Umsetzung erfüllt sein sollten.
Ein gestärktes wettbewerbliches Marktdesign kann zeitnah umgesetzt werden und ermöglicht deshalb zügige Investitionen in neue Kapazitäten. Auch weil dieser Mechanismus offen für unterschiedliche Technologien und Innovationen ist. Damit sind die volkswirtschaftlichen Kosten der Versorgungssicherheit im Vergleich zu Kapazitätsmärkten geringer. Die nationale Umsetzung der Absicherungspflicht steht zudem im Einklang mit den europarechtlichen Anforderungen des Binnenmarktes. Zeitraubende beihilferechtliche Prüfungen durch die EU bleiben damit erspart.
Peter Reitz, CEO der Energiebörse EEX sagt dazu: "Wenn der Gesetzgeber die Absicherungspflicht konsequent ausgestaltet, werden am Strommarkt die passenden Produkte zur Absicherung von Preisrisiken gehandelt, die den Wert von Versorgungssicherheit berücksichtigen. Das erlaubt Stromerzeugern sichere Einnahmen zur Finanzierung ihrer Investitionen."
Busch, Dercks und Reitz sind sich einig: "Die Grundlagenstudie hat eine zentrale Botschaft. Es braucht keine dauerhaften Kraftwerksförderprogramme. Die Weiterentwicklung des Marktdesigns und des Strommarktes sind geeignet, um notwendige Anreize für Investitionen in steuerbare Leistung zu schaffen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)
Robert Busch, Geschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
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