Pressemitteilung |

Strommarkt braucht Verbändevereinbarung

(Frankfurt am Main) - Der Wettbewerb im Strommarkt wurde durch die Verbändevereinbarung über den Zugang zu den Stromnetzen erst möglich gemacht: Die privatwirtschaftliche Vereinbarung füllt das Vakuum aus, das 1998 durch die unzureichenden Regelungen des neuen Energierechts entstanden war. Das erklärt der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Die Vereinbarung liefere das notwendige Handwerkszeug für die praktische Abwicklung des Wettbewerbs. Dazu gehörten auch umfangreiche technische Regelwerke beispielsweise für den sicheren Betrieb der Netze, die Stromverteilung oder den Austausch von Mess- und Abrechnungsdaten.

"Das Regelwerk ist flexibel und kann neuen Markterfordernissen kurzfristig angepasst werden," erläutert Dr. Eberhard Meller, VDEW-Hauptgeschäftsführer. "Partner der Vereinbarung sind die Stromwirtschaft und ihre Kunden. Alle Seiten erkennen die praxisgerechte Ausgestaltung der Verbändevereinbarung an", betont VDEW. Soweit es in Einzelfällen zu Unzuträglichkeiten kommt, hätten diese ihre Ursache nicht in den Regelungen, sondern in der unsachgemäßen Anwendung. Meller: "Solche Probleme hätte auch jede staatliche Verordnung."

Die Verbändevereinbarung, so VDEW, nennt klare Berechnungsgrundlagen für die Preise der Nutzung der Stromnetze. Sie gibt aber keine Preise vor. Nichts anderes würde auch für eine Verordnung gelten. "Die Stromunternehmen kalkulieren die Preise anhand ihrer individuellen Kostensituation. Unterschiede bewirken dabei beispielsweise die Ausstattung und Auslastung der Netze", erklärt VDEW. "Das sei kurzfristig nicht zu ändern - auch nicht bei staatlicher Regulierung." Im übrigen unterliege der Wettbewerb im Strommarkt der Mißbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke - VDEW - e.V. Stresemannallee 23 60596 Frankfurt Telefon: 069/63041 Telefax: 069/6304289

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