Pressemitteilung | k.A.

Strommarkt braucht eindeutige Wettbewerbsregeln

(Berlin) - "Der Entwurf für das neue Grundgesetz der Energiemärkte enthält einige richtige Weichenstellungen, aber immer noch eine Fülle von vagen, teilweise widersprüchlichen Vorgaben." Das erklärte der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin in einer ersten Bewertung. "Rechtssichere, sachgerechte Vorgaben sind für alle Marktteilnehmer notwendig, um Streitigkeiten mit Behörden und vor Gerichten zu vermeiden. Das gilt für die 900 Stromanbieter in Deutschland ebenso wie für die Stromkunden", betonte Roger Kohlmann, stellvertretender VDEW-Hauptgeschäftsführer.

Zwar seien in dem neuen Entwurf einige Vorgaben konkretisiert worden, beispielsweise bei der Methode zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte. "Durch zahlreiche Einschränkungen und Öffnungsklauseln ist diese Regelung aber wieder stark in Frage gestellt worden," kritisierte Kohlmann. "Die Kunden profitierten seit 1998 vom erheblichen Preisrückgang durch den Wettbewerb im Bereich der Erzeugung, des Handels und des Vertriebs. Die Regulierung der Stromnetze darf jetzt nicht zum Experimentierfeld von Politik und Behörden werden." Die einseitige Ausrichtung auf niedrige Entgelte für die Netznutzung berücksichtige nicht ausreichend die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland. "Angesichts des massiv geförderten Ausbaus der Windenergie sind außerdem erhebliche Investitionen in die Netze erforderlich", erklärte Kohlmann. Das werde sich auf die Netznutzungsentgelte auswirken.

Die unverändert vorgesehene Finanzierung der Regulierungsbehörde durch die Wirtschaft, so VDEW, ist als verkappte Sonderabgabe rechtlich problematisch. Diese Kostenabwälzung könne dazu führen, das Ziel einer schlanken, effizient arbeitenden Behörde zu vernachlässigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Stresemannallee 23, 60596 Frankfurt Telefon: 069/6304-1, Telefax: 069/6304-289

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