Pressemitteilung | Freie Ärzteschaft e.V.

Strikte Absage an geplantes Versorgungsstrukturgesetz / Freie Ärzteschaft fordert Existenzsicherung der wohnortnahen Praxis

(Köln) - Eine strikte Absage an das geplante Versorgungsstrukturgesetz hat die Freie Ärzteschaft auf ihrer Jahres-Mitgliederversammlung in Köln formuliert. Das ursprünglich als "Gesetz gegen den Ärztemangel" deklarierte Gesetz sei inzwischen zu einem Gesetz gegen eine lediglich behauptete Überversorgung durch freiberufliche Arztpraxen mutiert, heißt es in einer einstimmig angenommenen Resolution. Stattdessen verschärfe das geplante Gesetz den bereits existierenden Ärztemangel weiter.

Insbesondere die mit dem Gesetz geplante Einführung einer "Ambulanten spezialärztlichen Versorgungsebene" wird in der FÄ-Resolution nachdrücklich abgelehnt: "Es gibt keinen nachgewiesenen Versorgungsmangel für die so genannten Spezialkrankheiten in der fachärztlichen ambulanten Versorgung". Vielmehr fehle es aufgrund einer katastrophal verschlechterten Vergütungssituation an Zukunftschancen für die nachrückende Ärztegeneration in den Arztpraxen vor Ort.

Die Facharztpraxen würden durch das Gesetzesvorhaben in direkte Konkurrenz zu aus Steuergeldern wettbewerbsverzerrend querfinanzierten Klinikkonzernen gesetzt; auf dem Rücken der Bürger drohe zugunsten des Profits privater Klinikketten eine Kostenexplosion.

Die FÄ-Resolution prangert die Tatsache an, dass Krankenkassenmanager derzeit in Berlin über die entsprechenden Gremien durchsetzen, dass "Hausärzte aus Kostengründen durch Medizin auf Billig-Niveau ersetzt werden." Ärztliche Tätigkeiten sollen aus Spargründen von nichtärztlichem Personal erbracht werden. Hier sieht die Freie Ärzteschaft "eine ganz klare Verschlechterung der Medizin und eine weitere Senkung der Attraktivität des Arztberufes.

"In der vorliegenden Form vertritt der Gesetzentwurf die Interessen von Krankenkassen und Klinikkonzern-Lobby", heißt es in der FÄ-Resolution.

Quelle und Kontaktadresse:
Freie Ärzteschaft e.V. Pressestelle Bergstr. 14, 40699 Erkrath Telefon: (02104) 1385975, Telefax: (02104) 449732

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