Strengere Selbstregulierung für Werbeschaltung im Internet
(Berlin) - Die Internationale Handelskammer (ICC) spricht sich in einem Positionspapier für eine stärkere Selbstregulierung der Wirtschaft bei der Schaltung von Internetwerbung aus. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen werbetreibenden Unternehmen, Dienstanbietern im Internet und Rechteinhabern soll verhindern, dass Werbung auf Webseiten geschaltet wird, die illegale Aktivitäten unterstützen.
Werbetreibenden ist daran gelegen, Werbe- und Marketingbotschaften zu entwickeln, die das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte stärken. Anzeigen sollen in einem Umfeld geschaltet werden, das ihren Marken keinesfalls schadet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass durch den Kauf von Anzeigenpaketen Werbung auf Webseiten geschaltet wird, die beispielsweise gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen oder andere illegale Angebote machen. Dann besteht Gefahr, dass die Werbeeinnahmen dazu beitragen, diese illegale Aktivitäten zu unterstützen. Umgekehrt kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass es sich bei diesen Webseiten um legale Produkte handeln könnte, wenn dort Werbung großer Marken zu finden sind.
ICC setzt sich daher dafür ein, dass alle Stakeholder im Bereich der Internetwerbung zusammen an dem Problem arbeiten. Ein System der Selbstregulierung soll laut Positionspapier der ICC erstens dafür sorgen, dass mit angemessenen Anstrengungen und Maßnahmen das Risiko minimiert wird, Werbung auf Seiten zu schalten, die illegale Aktivitäten anbieten oder ermöglichen. Zweitens sollen wirtschaftlich sinnvolle Prozesse und Vorgaben definiert werden, wie solche Seiten entfernt oder ausgeschlossen werden, bzw. industrieweite Standards entwickelt werden, wie solche Anzeigenschaltungen umgehend beendet werden können.
Auf deutscher Ebene gibt es bereits Aktivitäten in diese Richtung. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW), Mitglied der bei ICC, hat unter Beteiligung von Werbewirtschaft, Medien und Rechteinhabern eine umfassende Initiative gestartet, durch die Werbeschaltungen auf strukturell urheberrechtswidrigen Seiten im Wege der Selbstregulierung spürbar eingedämmt werden sollen.
Quelle und Kontaktadresse:
ICC Deutschland e.V. Internationale Handelskammer
Dr. Katrin Rupprecht, Pressesprecherin
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