Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Strengere Maßstäbe für die Wiederaufbereitung medizinischer Einmalprodukte

(Bonn) - An die Wiederaufbereitung von medizinischen Einmalprodukten müssen künftig sehr viel strengere Maßstäbe gelegt werden. Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Anforderungen an validierte Verfahren der Wiederaufbereitung können die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" sein, so ein Ergebnis der Med-Inform-Veranstaltung „Wiederaufbereitung von medizinischen Einmalprodukten - Möglichkeiten und Grenzen“ in Bonn.

Die Empfehlungen wurden von Prof. Dr. Martin Mielke vorgestellt. Prof. Dr. Jürgen Helle, Dr. Hans Haindl und Peter Schröer sprachen sich eindeutig gegen die Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten aus. Die Einmalverwendung gehöre zur Zweckbestimmung des Medizinproduktes. Die Wiederverwendung von Einmal-Medizinprodukten sei damit unzulässig, jedoch nicht strafbar. Robert Schrödel stellte die Sicht eines professionellen Aufbereiters dar.

Elke Vogt, Verbraucherschutz-Referentin beim BVMed, formulierte in ihrem einführenden Statement die Forderungen der Industrie: "Gleiche Anforderungen an Hersteller und Aufbereiter, Kennzeichnung wiederaufbereiteter Einmalprodukte und Aufklärung der Patienten." Moderator Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer, verwies darauf, dass bei der Diskussion um die Wiederverwendung nicht vergessen werden dürfe, dass die optimale Patientenversorgung und die höchstmögliche Sicherheit im Mittelpunkt stehen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 65189 Wiesbaden Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

NEWS TEILEN: