Pressemitteilung | k.A.

Streit um Verweigerer / Praxisgebühr ist Kassensache

(Berlin) – Im Streit um säumige Praxisgebührzahler verweist der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund, auf die Verantwortung der Krankenkassen: „Die Praxisgebühr ist Teil der Gesamtvergütung für die Vertragsärzte, die die Krankenkassen ‚mit befreiender Wirkung‘ (§ 85 SGB V) entrichten“, erklärt der Bundesvorsitzende Dr. Maximilian Zollner. „Die nicht gezahlten Praxisgebühren, die jeweils 150 Euro für das Gerichtsverfahren und zusätzlich entstehende Verwaltungskosten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen schmälern die Gesamtvergütung. Für die entstehenden Fehlbeträge bei der Gesamtvergütung und für das Mahnverfahren sind ganz klar die Krankenkassen zuständig“, erklärt Dr. Zollner.

In einem weiteren Schritt wäre es logisch und konsequent, wenn die Praxisgebühr von vornherein von den Kassen eingezogen wird, wie es der NAV-Virchow-Bund seit langem gefordert hat. Dies würde die niedergelassenen Ärzte von völlig unnötiger Bürokratie entlasten, und mehr Zeit für die Betreuung von Patienten schaffen. Diese Webfehler des Bundesmantelmantelvertrages müssten schleunigst korrigiert werden, so Dr. Zollner.

Das Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums, das die Zuständigkeit auf Aufsichtsbehörden der Länder abwälzt bezeichnet Dr. Zollner als „absurd und unverantwortlich“. Statt konstruktiv und sachlich mitzuwirken, spiele das Ministerium das alte Schwarze-Peter-Spiel auf dem Rücken der Ärzteschaft. Frau Schmidt soll endlich Rückgrat zeigen und Verantwortung für ihr Gesetz übernehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Bundesgeschäftsstelle Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: 0221/9730050, Telefax: 0221/7391239

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