Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) - Landesverband Brandenburg

Streit um Umgang mit Sexualstraftäter: BDK mahnt zu Besonnenheit

(Frankfurt an der Oder) - Im Fall des nach Haftverbüßung entlassenen und als rückfallgefährdet anzusehenden Sexualstraftäters Werner K. hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Landesverband Brandenburg - Besonnenheit angemahnt. Dazu der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch: „Ich habe Verständnis für den Unmut in der Bevölkerung und meiner Kolleginnen und Kollegen, die Werner K. einerseits überwachen, andererseits schützen müssen. Leider sind im konkreten Fall die Möglichkeiten des Strafrechts ausgeschöpft. Auch wenn im Vorfeld vielleicht nicht alles optimal gelaufen sein mag, kann ich einen Justizskandal nicht erkennen.“

Gleichwohl sieht der BDK generell einen Zusammenhang zwischen der Entscheidungs- und Einstellungspraxis und der defizitärer Personalausstattung der Staatsanwaltschaften. Mit mehr statt immer weniger Staatsanwälten und mehr Personal bei den Strafgerichten würde es mit Sicherheit auch mehr Verurteilungen und weniger Einstellungen geben. Bauch weiter: „Brandenburg löst das Problem jetzt anders: Es passt die Personalausstattung der Kriminalpolizei an die bereits defizitäre Ausstattung der Justiz an. Dieser Weg wird in die Sackgasse führen.“ Die Landesregierung wäre gut beraten, den Personalabbau bei Polizei und Justiz zu stoppen.

Die harsche Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Justiz sowie die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung, die Kosten für die derzeitigen polizeilichen Maßnahmen an die Justiz weiterzugeben hält Bauch für „deutlich überzogen“. Es sei wenig hilfreich, in einer derart aufgeheizten Diskussion „Öl ins Feuer zu gießen“.

Bauch warnte nachdrücklich vor Selbstjustiz. Das Kesseltreiben in Bezug auf Werner K. bringe in der Sache nicht weiter. Stattdessen sei Werner K. gut beraten, sich so schnell wie möglich freiwillig einer Therapie zu unterziehen.

Selbst eine Polizei, die personell besser als die Brandenburger aufgestellt sei, könne einen als gefährlich eingestuften und sich auf freiem Fuß befindenden Straftäter nicht auf Dauer permanent überwachen. Werner K. müsse schnellstmöglich „maßgeschneiderte“ Auflagen im Rahmen der gegen ihn verhängten Führungsaufsicht erhalten. Bei Verstößen müsse unverzüglich reagiert werden.

Verstöße gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht stellen eine Straftat dar und können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Brandenburg (BDK) Pressestelle Goepelstr. 90, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 60688883, Telefax: (0335) 6803948

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