Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Streit um Lebensmittelkennzeichnung und Werbung / Verbraucherpolitik wie vom Saturn-Mond

(Berlin) – Deutschland hat weltweit das dichteste Netz an Informationspflichten und Vorschriften zur Werbung im Bereich Lebensmittel und die strengsten Überwachungssysteme dazu. Deshalb sei der Ruf des Verbraucherdachverbandes (vzbv) nach weitergehenden staatlichen Regulierungen "Verbraucherpolitik wie vom Saturn-Mond", wie ein Sprecher der Werbebranche am Mittwoch, dem 19. Januar 2005 in Berlin sagte.

Ausgangspunkt der Kontroverse sind Behauptungen des vzbv vor der Presse im Rahmen der Grünen Woche, die Verbraucher würden beim Lebensmittelkauf durch leere Versprechungen, bewusste Falschetikettierungen und Produktfälschungen getäuscht.

Nach Darstellung des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sehe die Realität auf dem Boden der Tatsachen ganz anders aus. Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln müssen die Anbieter 20 verschiedene rechtliche Regelwerke berücksichtigen mit Pflichtangaben zur Kennzeichnung unter anderem im Zusammenhang mit Rückständen, Füllmenge, Zusatzstoffen und zur Haltbarkeit. Ebenso unterliege Lebensmittelwerbung unter anderem dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, dem Lebensmittelgesetz und der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung. Danach werbe irreführend, wer Lebensmitteln Wirkungen beilegt, die ihnen nach dem Stand der Wissenschaft nicht zukommen. Unzulässig seien ebenso Bezeichnungen, Aufmachungen oder Darstellungen, die einen täuschenden Eindruck über das Angebot vermittelten (Auflistung Lebensmittelrecht: Hompage www.zaw.de > Lebensmittelwerbung).

Dass zum Beispiel Getränkehersteller zwischen Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat und Direktsaft in der Etikettierung unterschieden, läge nicht, wie der vzbv meine, an mangelnder Regelung, sondern am Gegenteil: Der Gesetzgeber schreibe diese Detail-Kennzeichnung vor. Darüber hinausgehende Informationspflichten führten erst recht zur Konsumentenverwirrung.

Der Staat habe überdies Verbraucherorganisationen ebenso wie konkurrierenden Herstellern ausreichend rechtliche Werkzeuge gegen Irreführungen im Lebensmittelbereich gegeben. Grenzüberschreitungen seien ohnehin die Ausnahme und nicht die Regel. Der ZAW empfehle, häufiger als bisher den Rechtsweg zu beschreiten, statt nach dem Staat zu rufen.

Die Verbraucherorganisationen sollten auch ihr Verbraucher-Leitbild überprüfen. Offenkundig traue der vzbv den Bürgern als Kunden die Einschätzung erkennbar anpreisender Übertreibungen zum Beispiel durch Spaß und Witz nicht zu. Diese geringe Wertschätzung der Konsumenten stehe im Kontrast zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs wie auch der vzbv aus einer Reihe in jüngster Zeit verlorener Prozesse hätte lernen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/590099-700, Telefax: 030/590099-722

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