Streit am Bau? / Das Drei-Säulen-Modell der Deutschen Gesellschaft für Baurecht hilft weiter
(Berlin/Frankfurt) - Wenn es bei größeren Bauprojekten zum Streit zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmern oder Handwerkern kommt, geht es meist um viel Geld. Auf mehrere Milliarden Euro schätzt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfB) das Volumen, über das jährlich verhandelt wird mit steigender Tendenz. Besonders teuer und langwierig werden in der Regel Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten. Zähe Verfahren, begleitet von umfangreichen Gutachten, kosten nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Und es ist keineswegs sicher, dass am Ende eine Entscheidung steht, die alle Beteiligten als gerecht empfinden.
Deswegen setzt sich die DGfB schon seit langem dafür ein, dass sich die Kontrahenten in solchen Fällen außergerichtlich einigen. Auf einer Vortragsveranstaltung zum Thema Das Drei-Säulen-Modell stellt sie heute, am 12. Juni 2007, in Berlin ein neues Konzept vor, das dazu beitragen soll, Baukonflikte zeitnah und sachgerecht zu lösen. Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht diese drei Säulen des Konzepts sind, jede für sich genommen, nicht ganz neu und gehören seit Jahren zum Angebot der DGfB. Neu und entscheidend ist aber, dass die drei Säulen so aufeinander abgestimmt sind, dass daraus ein in sich geschlossenes System zur Beilegung sehr unterschiedlicher Arten von Streitigkeiten wird.
Unser Drei-Säulen-Modell erlaubt es, eine Vielzahl von bautechnologischen und projektabhängigen Situationen zu berücksichtigen und so den verschiedenen Interessenlagen der Parteien gerecht zu werden, erläutert Professor Horst Franke, seit
Dezember 2006 Vorsitzender der DGfB. Die Stärke dieses Modells liegt darin, dass die Ausgestaltung aller drei Säulen so aufeinander abgestimmt ist, dass wir eine klare Linie verfolgen können von der parteibestimmten Mediation ohne Entscheidungskompetenz des Mediators über die Schlichtung mit eingeschränkter Entscheidungsbefugnis des Schlichters bis hin zum Schiedsgericht, das eine verbindliche Entscheidung fällen kann.
Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, jede der drei Säulen auch einzeln zu vereinbaren. Der Nutzen des Drei-Säulen-Modells liegt aber darin, dass es den Kontrahenten bei eventuellen Streitigkeiten in jeder Phase eines Bauprojekts ermöglicht, je nach Art und Schwere des Konflikts auf das ganze Spektrum von der Entscheidungshilfe bis zur Entscheidung durch Dritte zuzugreifen.
Franke: Im Unterschied zu anderen Verfahrensmodellen bemüht sich das Drei-Säulen-Modell um eine Konfliktbewältigung in einem möglichst frühen Stadium und legt den Schwerpunkt auf eine freiwillige Verhandlung zwischen den Konfliktparteien.
Die drei Säulen
Mediation: Ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktgegner mit Hilfe von Mediatoren (Vermittlern) im direkten Gespräch zu eigenen Entscheidungen kommen und Einigungen verbindlich beschließen. Der unparteiische Mediator fungiert als professioneller Konfliktmanager, der dazu beiträgt, den Konflikt systematisch und strukturiert abzuarbeiten. Er bringt baurechtliches und bautechnischen Sachwissen und Erfahrung in den Prozess ein.
Schlichtung: Das Schlichtungsverfahren zielt ebenfalls auf ein kooperatives Verhalten im Streitfall und auf eine einvernehmliche Lösung. Auch der unparteiische Schlichter bringt ausreichend Expertise mit, um die Parteien sachgerecht zu beraten. Kommt es aber nicht zur freiwilligen Einigung, hat der Schlichter anders als bei der Mediation die Möglichkeit und die Pflicht, eine Entscheidung per Schlichterspruch herbei zu führen. Der Schlichterspruch gilt zunächst als verbindlich. Ist eine der Parteien damit nicht einverstanden, kann sie das Schiedsgericht anrufen.
Bau-Schiedsgericht: Ein nicht-staatliches Gericht, das eine Konfliktlösung erzielt. Da seine Richterbank mit baurechtlichen und oft auch bautechnischen Experten besetzt ist, kommt es auf schnellem Wege zu sachgerechten Entscheidungen. Seine Entscheidung wirkt wie der rechtskräftige Beschluss eines staatlichen Gerichts. Hält sich die unterlegene Partei nicht an den Schiedsspruch oder Schiedsvergleich, kann die Zwangsvollstreckung mit den üblichen gesetzlichen Mitteln betrieben werden. Das Bau-Schiedsverfahren ist schon fast 100 Jahre alt. Es wurde durch die Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen begründet, eine Gemeinschaftsleistung der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
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