Pressemitteilung | Deutscher Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (DBB NRW)

Streikverbot für Beamte sinnvoll und notwendig

(Düsseldorf) - Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen zur mündlichen Verhandlung in Sachen "Streikrecht für Beamte" vor dem Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2018.

Bei Müllers treten plötzlich schwarze Rauchschwaden aus dem Fenster. Frau Meier bemerkt das und ruft als gute Nachbarin schnell die Feuerwehr. Doch statt einer Feuerwehrbeamtin oder einem Feuerwehrbeamten hat sie nur den Anrufbeantworter am Apparat, der ihr mitteilt, dass dieser Betrieb heute bestreikt wird.

Unmöglich? In Deutschland schon, denn hier ist es Beamtinnen und Beamten nicht gestattet, zu streiken. Und das aus gutem Grund, wie der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen (DBB NRW), Roland Staude, findet: "Das Beamtentum in Deutschland ist der Garant dafür, dass der Staat jederzeit funktionsfähig ist. Und dazu gehört auch, dass die Bürger sich auf Staatsdiener - und genau das sind Beamtinnen und Beamte - jederzeit verlassen können. Das passt nicht mit einen Streikrecht zusammen, bei dem diese Verlässlichkeit kurzzeitig eben nicht gegeben ist."

Das Streikverbot für Beamte gehört zu den sogenannten "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum". Dabei handelt es sich keineswegs um gestrige Traditionen, an denen aus Gewohnheit festgehalten wird, sondern vielmehr um Prinzipien, die das besondere Verhältnis der Beamtinnen und Beamten zum Staat und auch zu den darin lebenden Menschen regeln. Beamte gewährleisten die allgemeine Ordnung und die öffentliche Daseinsvorsorge, dazu gehören unter anderem Sicherheit, Justiz, Gesundheit und auch Bildung. Diese Bereiche sind essentiell für die Menschen in Deutschland und müssen deswegen immer verlässlich und funktionsfähig sein. Entsprechend stehen die Menschen, die diese Aufgaben ausführen - nämlich die Beamtinnen und Beamten - in einer speziellen Verantwortung: Von Ihnen wird eine besondere Loyalität verlangt, die eben auch das Verbot zur Arbeitsniederlegung im Sinne eines Streiks einschließt. Auf der anderen Seite erhalten Sie dafür bestimmte Gegenleistungen, wie zum Beispiel eine lebenslange Alimentation sowie eine Beihilfe im Krankheitsfall.

"Daraus ergibt sich ein ausgewogenes Paket, das auf der einen Seite die Funktionsfähigkeit des Staates garantiert und auf der anderen Seite eine gewisse Attraktivität für die Beschäftigten bietet.", erklärt Roland Staude. "Wird auf einer Seite der Waage etwas weggenommen, so gerät das Ganze aus dem Gleichgewicht". Entsprechend ist für den DBB NRW Vorsitzenden klar, dass das Streikverbot eindeutig zum Beamtenstatus dazu gehört.

Die von der Klägerseite vorgebrachte Argumentation, dass zwar in bestimmten Bereichen, den sogenannten hoheitlichen Bereichen, also z.B. bei der Polizei, ein Streikverbot notwendig ist, es aber zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern verzichtbar ist, kann den DBB NRW Vorsitzenden nicht überzeugen: "Das führt zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Beamtenschaft und wirft auch die Frage auf, was denn genau zum hoheitlichen Bereich zu zählen ist." Laut europäischer Auffassung fällt nämlich beispielsweise die Feuerwehr nicht in den klassischen hoheitlichen Bereich. "Darüber hinaus wird die Argumentation innerhalb diese Debatte der Bedeutung von Bildung für unsere Gesellschaft nicht gerecht. Denn der staatliche Bildungsauftrag ist im Grundgesetz verankert und seine durchgängige Erfüllung kann nur gelingen, wenn auch verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer vom Streikverbot umfasst sind."

Quelle und Kontaktadresse:
(dbb nrw) beamtenbund und tarifunion Nordrhein-Westfalen Johanna Muschalik Referentin für Berufspolitik und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecherin Ernst-Gnoß-Str. 24, 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 491583-0, Fax: 0211 491583-10

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