Streichung des Garantiezinses betrifft Altersvorsoge flächendeckend / Alle Formen der kapitalgedeckten Rente verlieren Verlässlichkeit
(Henstedt-Ulzburg) - Die von der Bundesregierung geplante Streichung des Garantiezinses betrifft nach weiteren Analysen des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sämtliche Formen der kapitalgedeckten Renten, also alle Riester- und Rürup-Verträge sowie die betriebliche Altersvorsorge. Dies ist unabhängig davon, ob der Verbraucher in der Ansparzeit nach einem klassischen Tarif oder einem neuartigen Modell anspart. Dabei ist die Koppelung an den Höchstrechnungszins (Garantiezins) in den meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bislang ohnehin höchst schwammig. Durch die Neuregelung wird der Zusammenhang für den Laien vollends undurchschaubar. Die Versicherungsunternehmen erhalten somit weitestgehend freie Hand für die Kalkulation der Renten. Sie, müssen die Verbraucher nur rudimentär informieren und behalten gleichzeitig das Verrentungsmonopol. "Nach dem Willen der Bundesregierung beginnt in wenigen Wochen die Auslieferung aller Altersvorsorgesparer an die Willkür der Lebensversicherungsunternehmen", erklärt Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Ohne die Reichweite der Neuregelungen genauer zu untersuchen, möchte die Bundesregierung still und heimlich in einer Einzelaktion des Finanzministers die Neuregelungen in Kraft treten lassen. Dabei haben die Politiker übersehen, dass nicht nur die als "klassische Tarife" bekannten Altersvorsorgeangebote betroffen sind. "Alle gängigen Modelle der kapitalgedeckten Altersvorsorge münden zu Beginn einer Rentenauszahlung in einem klassischen Vertrag", macht Versicherungsmathematiker Kleinlein deutlich. "Offensichtlich hat die Bundesregierung in ihrem Aktionismus versäumt, die weitreichenden Auswirkungen ihres Handelns im Blick zu behalten."
Zudem behalten die Versicherer auch weiterhin das Monopol auf die Verrentung von kapitalgedeckter Altersvorsorge. Die Rentensparer sind also gezwungen, Kunden bei einer Lebensversicherung zu werden. "Obgleich die Versicherer das Verrentungsmonopol besitzen, gibt die Bundesregierung ihnen nun weitestgehend freie Hand zu Lasten der Verbraucher", macht Kleinlein deutlich. Von den drei Kalkulationsgrundlagen müssen bislang nur die Verwaltungskosten von den Versicherern transparent gemacht werden. Bei Ansatz der unterstellten Lebenserwartung haben die Unternehmen aber bereits heute einen außerordentlichen Spielraum zu Lasten der Kunden. Sie können etwa besonders hohe Lebenserwartungen ansetzen und damit die Auszahlungen mindern. "Nur wer so alt wird wie Meister Yoda, für den lohnt sich überhaupt noch eine Verrentung", gibt Kleinlein zu bedenken. Die bislang weitestgehend regulierten Zinszusagen im Rentenbezug sollen nun zusätzlich der Willkür der Unternehmen überlassen werden. "Altersvorsorge wird damit endgültig zum Roulette-Spiel degradiert", so Kleinlein.
Zwar müssen die Versicherungsunternehmen auch weiterhin aufsichtsrechtliche Regeln befolgen. Diese sind als Solvency II europaweit gültig und bereits deutsches Gesetz. Allerdings haben die Regeln nur die Sicherheit des Unternehmens im Fokus. "Die wenigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die dann noch weiter für die Verrentung bestehen, schützen nur das Unternehmen vor dem Bankrott, aber eben nicht die Verbraucher", beklagt Kleinlein. "Fehlende Transparenz in Hinblick auf Lebenserwartung, Garantiezins und fehlendem Wettbewerb durch das Verrentungsmonopol, schädigen zukünftig die kapitalgedeckte Altersvorsorge in all ihren Formen."
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