Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht. Eine klimagerechte Stadt ist auch eine geschlechtergerechte Stadt!
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, Straßenverkehrsrecht (StVG und StVO) und das Straßenrecht der Länder geschlechtergerecht zu gestalten und hat dazu ein ausführliches Policy Paper veröffentlicht.
"Eine klimagerechte Stadt ist auch eine geschlechtergerechte Stadt und darauf müssen wir politisch reagieren", betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Menschen mit Care-Aufgaben - und das sind auch heute noch in der Mehrzahl Frauen - haben typischerweise ein anderes und im Ergebnis klima-freundlicheres Mobilitätsverhalten als Menschen ohne Care-Aufgaben. Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen an eine ihnen angemessene Verkehrsplanung und -steuerung.
Der djb ruft in seinem Policy Paper deshalb Bund und Länder auf, die im letzten Jahr im Bundesrat gescheiterte Modernisierung von StVG und StVO rasch wieder aufzugreifen und dabei auch die Straßengesetze der Länder anzupassen. "Kommunen müssen einen Rechtsrahmen für eine Verkehrsplanung erhalten, die auch die sogenannte Versorgungsökonomie und Care-Ökonomie berücksichtigt", so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung. Die Verkehrsplanung muss als wesentliche Faktoren Aspekte einbeziehen wie Zeitaufwandsminderung, physische und soziale Eignung des Verkehrs zwischen Wohn-/Hausarbeitsort und Alltagseinkaufsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit von Erwerbsarbeitsort, selbstbestimmten Sozialkontakten, Familienangehörigen, Schulen, medizinischen Versorgungsstätten etc. Der djb kritisiert unter anderem die einseitige Bevorzugung des Autoverkehrs mit dem Ziel der Förderung der "Leichtigkeit" des Verkehrs. Da der öffentliche Straßenraum begrenzt ist und sich nicht beliebig erweitern lässt, geht diese Entwicklung zu Lasten anderer Verkehrsarten wie dem Fuß- oder Radverkehr, die häufiger von Frauen genutzt werden.
Der djb fordert, im Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit aufzunehmen. Vorbild kann das Europarechtsanpassungsgesetz Bau sein, durch das vor 20 Jahren die Belange von Frauen und Männern in die Aufzählung von Abwägungsgeboten des Baugesetzbuchs aufgenommen worden sind. Auch der geschlechtersensible Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs gehört zu einer geschlechtergerechten Verkehrsplanung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
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