Straßenausbaubeitragsgesetz: 500 Hausbesitzer und Anlieger zur Anhörung im Bauausschuss erwartet
(Berlin) - Trotz wiederholter Änderungsvorschläge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht der Entwurf zum Straßenausbaubeitragsgesetz nach wie vor nur ein Informations- und Anhörungsrecht der Anlieger vor. Die große öffentliche Aufmerksamkeit zu diesem Gesetzentwurf bestätigt, wie unzureichend die Mitspracherechte der betroffenen Anlieger bisher berücksichtigt worden sind. Mindestens über den Ausbaustandard und die Einstufung der jeweiligen Straßen in die zahlungspflichtigen Kategorien müssen die Anlieger mitentscheiden können, fordert Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des BBU. Derzeitig gibt es vier Kategorien, wonach sich die kostenmäßige Beteiligung der Anrainer richtet: Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen sowie unbefahrbare Wohnwege. Bei Anliegerstraßen beispielsweise müssen Hausbesitzer künftig bis zu 70 Prozent der Kosten für die Erneuerung von Fahrbahnen und Gehwegen sowie 75 Prozent für die Erneuerung von Parkflächen bezahlen.
Außerdem sollte gesetzlich geregelt sein, dass es weder zu Ausbau noch zu Erneuerung von Anliegerstraßen und befahrbaren Wohnwegen gegen die Mehrheit der betroffenen Beitragspflichtigen kommt, macht Burkardt die Forderungen der Wohnungswirtschaft deutlich. Ebenso müsse das Gesetz sicherstellen, dass die Vergabe von Ausführungsarbeiten im Wettbewerb an den günstigsten Leistungsanbieter erfolge.
Das Straßenausbaubeitragsgesetz geht alleine zu Lasten der Eigentümer, da eine Umlage von Ausbaubeiträgen - mit Ausnahme im Sozialwohnungsbau - auf Mieter nicht möglich ist.
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