Pressemitteilung | BUND e.V. - LV Nordrhein-Westfalen - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Strahlenschutz in Deutschland unzureichend / Nachbesserung der Novelle der Strahlenschutzverordnung gefordert Fehler!

(Berlin) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Nachbesserungen am Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung verlangt. Die Grenzwerte für die Freigabe radioaktiver Abfälle und für beruflich strahlenexponierte Personen seien unzureichend.

Renate Backhaus, atompolitische Sprecherin des BUND-Bundesvorstandes: "Sinn und Zweck einer Strahlenschutzverordnung muss es sein, gesundheitliche Strahlenschäden zu verhindern. Der bisherige Entwurf bleibt hinter diesem Ziel weit zurück. So wird die Chance für eine Strahlenschutzverordnung vertan, die dem Stand der Wissenschaft tatsächlich Rechnung trägt. Weder für beruflich Strahlenexponierte noch für die übrige Bevölkerung gewährleistet die neue Strahlenschutzverordnung ausreichend Sicherheit und Schutz vor
radioaktiven Gefahren."

Ein Kernpunkt der Kritik der BUND-Strahlenkommission sind die sogenannten Freigabewerte für schwachaktive Reststoffe. Radioaktiv belastetes Material wie Bauschutt, Bodenaushub oder Metallschrott kann durch die Freigabe in den normalen Wirtschaftskreislauf geraten und auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen landen. Die Freigabewerte sollen gewährleisten, dass für dort arbeitende Personen und für die übrige Bevölkerung eine maximale Zusatzbelastung von 10 Mikrosievert pro Jahr nicht überschritten wird.

Nach BUND-Auffassung bieten die vorgesehenen Freigabewerte keine ausreichende Gewähr zur Einhaltung der 10 Mikrosievert-Grenze. Es sei sogar mit Verstrahlungen zu rechnen, die um Größenordnungen darüber liegen. Die im Entwurf der Strahlenschutzverordnung enthaltenen Freigabewerte seien weitaus höher als in Großbritannien und den USA. Für mehr als ein Drittel der Radionuklide wären in Großbritannien die Grenzwerte um den Faktor 100, in Einzelfällen sogar um den Faktor 10 000 strenger. Der BUND fordert deshalb auch für Deutschland die Festlegung wesentlich niedrigerer Freigabewerte als im derzeitigen Verordnungsentwurf vorgesehen.

Zweiter Kritikpunkt des BUND sind die Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen. Zwar wird positiv bewertet, dass der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert Effektivdosis pro Jahr gesenkt werden soll. Dies sei aber lediglich eine Anpassung an den in anderen europäischen Ländern seit Jahren üblichen Standard und entspreche bei weitem nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über biologische Strahlenwirkungen. Deutlich verschlechtere sich zudem der Strahlenschutz durch die vorgesehene Anhebung der maximal erlaubten Dosis innerhalb eines Berufslebens. Während die bisherige

Strahlenschutzverordnung diese Dosis auf 400 Millisievert begrenze, könne künftig eine Dosis von bis zu 600 Millisievert erreicht werden.


Backhaus: "Für Berufstätige in Atomanlagen wird das Risiko noch größer, an Krebs zu erkranken. Das erste Schadensersatzurteil zugunsten der Ehefrau eines an Krebs gestorbenen Atomkraftwerksarbeiters hat es im letzten Jahr bereits gegeben. Wenn die neue Strahlenschutzverordnung kommt, sind eine zunehmende Anzahl solcher Prozesse absehbar."

Der BUND fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Entwurf der Strahlenschutzverordnung zurückzuziehen. Bei einer Neufassung müssten der Stand der Wissenschaft ausreichend berücksichtigt und atomkritische Strahlenexperten einbezogen werden.

Hinweise: Ein Hintergrundpapier ist bei der BUND-Pressestelle erhältlich. Der neue Bericht des Otto-Hug-Strahleninstitutes "Strahlengefahr für Mensch und Umwelt" ist ab 15. April im Buchhandel (ISSN 0941-0791) oder bei der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (Universität Bremen, FB 1, Psf. 330440, 28334 Bremen) erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt:BUND, Renate Backhaus, Tel. 030-27586-64/25 oder BUND-Pressesprecher Rüdiger Rosenthal/0171-8311051, BUND-Bundesgeschäftsstelle, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

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