Strafsteuer auf Kombinationstherapien
(Berlin) - Der Entwurf für ein GKV-Finanzierungsgesetz sieht einen drastischen Zwangsrabatt von 20 Prozent für Arzneimittelkombinationen vor.
"Im Ergebnis wirkt ein Zwangsrabatt wie eine Strafsteuer. Er wird auf bestehende Arzneimittelregulierungen, wie z.B. die Preisverhandlungen nach Nutzenbewertung, noch zusätzlich oben drauf geschlagen. Das soll nun ausgerechnet in sensiblen Bereichen der Medizin geschehen. Denn die Kombination mehrerer Arzneimittel spielt bei Krankheiten wie HIV und Krebs eine wichtige Rolle," sagt vfa-Präsident Han Steutel.
"Eine Strafsteuer auf versorgungsrelevante Medikamente halte ich für keine gute Idee! Damit wird nicht mal ansatzweise das Defizit der Krankenkassen auszugleichen sein. Was aber passieren wird, ist folgendes: Für neue Arzneimittel, die das Potential zur sinnvollen Kombination haben, wird die Hürde zum Markteintritt in Deutschland kalkulatorisch erhöht. Das wird Konsequenzen im therapeutischen Repertoire haben, das dann kleiner wird als in anderen Ländern wie etwa den USA," so Steutel weiter.
Mehr dazu unter: https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/fortschritte-krebs/der-mehrwert-von-kombinationstherapien
https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/politik/kombi-arzneimittel-zusatznutzen
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 46 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 19.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
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