Strafgebühren für Kinderlose sind der falsche Weg / pro familia-Bundesverband lehnt höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab
(Frankfurt am Main) - SPD und Grüne haben sich darauf geeinigt, dass Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr ab dem 1. Januar 2005 höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen sollen. Mit den zusätzlichen Einnahmen soll das Defizit der Pflegeversicherung gedeckt werden. Zur geplanten Änderung erklärt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands:
Eine Differenzierung zwischen denjenigen, die Kinder erziehen und den Kinderlosen in unserer Gesellschaft ist kaum möglich. Einerseits sind die heute üblichen Formen des Zusammenlebens so vielfältig wie nie zuvor, andererseits besteht die Notwendigkeit sowie die Bereitschaft, auch über den Bereich der Kleinfamilie hinaus Verantwortung zu übernehmen. Es muss darum gehen, Kindern ein Aufwachsen in ökonomischer und emotionaler Sicherheit zu ermöglichen. Das ist bei zunehmender Kinderarmut immer weniger der Fall. Strafgebühren für Kinderlose sind der falsche Weg.
Hintergrund der rot-grünen Pläne ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001, laut dem es mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Zwar könne man nicht davon ausgehen, dass Töchter und Schwiegertöchter auch in der Zukunft pflegebedürftige Familienmitglieder kostengünstig pflegen, dennoch sei eine Benachteiligung von Eltern deshalb gegeben, weil Pflegebedürftige auf die Pflegeversicherungsbeiträge der nachwachsenden Generation angewiesen seien. Aufgrund des Umlagesystems würden die Kinderlosen von der Erziehungsleistung der Eltern profitieren. Kinderlosen, die lediglich Beiträge gezahlt, zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes aber nichts beigetragen haben, erwachse daher ein Vorteil.
Das Bundesverfassungsgericht übersieht bei dieser Argumentation, dass höhere Geburtenraten alleine das Problem nicht lösen können, sagt Dr. Notz. Kinder können nur dann in die gesetzlichen Versicherungen einbezahlen, wenn sie später entsprechende Erwerbsmöglichkeiten vorfinden, die ihnen das ermöglichen. Zudem bekommen Eltern kaum Kinder, um der Allgemeinheit eine Gefälligkeit zu erweisen. Ein Kind ist ein Individuum mit eigenen Bedürfnissen und Kindererziehen ist eine verantwortungsvolle gesellschaftliche Aufgabe, wie andere gesellschaftliche Aufgaben auch.
Quelle und Kontaktadresse:
PRO FAMILIA Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Bundesverband
Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt
Telefon: 069/639002, Telefax: 069/639852
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit ungewollt Schwangerer"
- 150 Jahre Kriminalisierung sind genug! / Bundesweiter Aktionstag am 15. Mai 2021
- Für eine Schwangerschaftsberatung ohne Spießrutenlauf / pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben