Pressemitteilung | BVDA e.V. - Bundesverband Deutscher Apotheker - Geschäftsstelle

Strafanzeige des BVDA gegen die Internetapotheke „DocMorris“

(Frankfurt/Main) - Der Bundesverband Deutscher Apotheker e. V. (BVDA), Frankfurt am Main, hat, vertreten durch seinen Präsidenten, Herrn Wilhelm Raida, über den Unterzeichnenden am 30. Juli 2002 zur Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige und Strafantrag gegen die Geschäftsführer und Betreiber der niederländischen Internetapotheke DocMorris, sowie gegen zwei Vorstände von Ersatz- und Betriebskrankenkassen eingebracht. Die Anzeige trägt in Frankfurt am Main das Aktenzeichen 8910 JS 224333/02 U; der Vorgang wurde zwischenzeitlich an die aus der Sicht der Frankfurter Staatsanwälte zuständige Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Aachen abgegeben.

Gegenstand von Strafanzeige und Strafantrag sind der grenzüberschreitende Betrieb der Internetapotheke DocMorris und der in Deutschland verbotene Versandhandel dieser Internetapotheke mit apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln, der gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Es geht um einen groß angelegten, organisierten Arzneimittelhandel mit derzeit 80.000 bis 100.000 Kundinnen und Kunden.

Aufgrund des der Staatsanwaltschaft vorgelegten Sachverhalts der Strafanzeige (Umfang 74 Seiten) ist die Verletzung folgender Strafvorschriften vorgetragen worden:

1. Verdacht des in Verkehrbringen gesundheitlich bedenklicher Arzneimittel gemäß § 95 Arzneimittelgesetz

- aus den gleichen Gründen, aus denen sich der Verdacht der Körperverletzung ergibt (s. u. 7.))

2. Verdacht des Verstoßes gegen das Versandhandelsverbot nach § 43 Arzneimittelgesetz.

- durch Handeltreiben außerhalb einer unmittelbar dem Publikumsverkehr geöffneten Apotheke

3. Verdacht des unerlaubten Betreibens einer Apotheke nach § 23 Apothekengesetz mangels vorliegender inländischer Betriebserlaubnis

- Abweichungen vom gesetzlichen Leitbild des „Apothekers in seiner Apotheke“

4. Verdacht der Förderung des unerlaubten Versandhandels mit Arzneimitteln durch deutsche Krankenkassen

- strafbare Beteiligungen an den Vorgehen nach § 95, § 43 Arzneimittelgesetz durch die Gemünder Ersatzkasse und die Betriebskrankenkasse Landesverband Bayern (BKK Bayern)

5. Verdacht der Untreue der Verantwortlichen der genannten Krankenkassen, § 266 StGB

- durch Verstoß gegen das Sachleistungsprinzip in Form des Abschlusses nichtiger Verträge mit der Folge, dass Versicherte, denen gegenüber Leistungen erbracht werden, Bereicherungsansprüchen und gegebenenfalls Maßnahmen der Strafverfolgung wegen Beteiligung am strafbewehrten Versandhandel mit Arzneimitteln ausgesetzt werden könnten.

6. Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung, § 370 Abgabeordnung i. V. m. dem Umsatzsteuergesetz

- Vorwurf der Vermeidung anfallender deutscher Umsatzsteuer durch Tarnung eines Versandgeschäfts als Abholgeschäft. Die Internetapotheke profitiert von der lediglich 6%-igen Umsatzsteuer für Arzneimittel in den Niederlanden. Der größte Teil von Preisnachlässen geht im Ergebnis zu Lasten des deutschen Steuerzahlers.

7. Verdacht des Versuchs der Körperverletzung, § 223 ff. StGB, der wie folgt begründet wurde:

- Potentielle Gesundheitsschädigung von Patienten durch Verzögerung von Arzneimittellieferungen oder durch Lieferausfall.

- Sonstige Risiken des Arzneimittelversandhandels, bspw. durch Vertrieb von Medikamenten mit schweren Nebenwirkungen, die im Netz für Anwendungsgebiete empfohlen werden, für die sie ursprünglich nicht gedacht waren.

8. Gegeben sind aus der Sicht der Anzeigensteller noch eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. Liederbacher Str. 97 65929 Frankfurt Telefon: 069/312464 Telefax: 069/313335

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