Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Stornierung von Pauschalreisen aufgrund höherer Gewalt

(Berlin) - Beim Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) häufen sich derzeit die Anfragen nach Stornierungen von Pauschalreisen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) beziehungsweise mit den jüngsten Bombenattentaten der ETA in Spanien.

Grundsätzlich gilt: Der Reisende bzw. der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag nur dann kündigen, wenn die Reise infolge von bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Die vereinzelten Bombenattentate, wie sie sich vor wenigen Tagen in Spanien ereigneten, reichen nicht aus, um einen Fall von höherer Gewalt anzunehmen. Die Rechtsprechung betrachtet vereinzelte terroristische Anschläge als Verwirklichung der allgemeinen Lebensrisiken und bejaht einen Fall von höherer Gewalt nur bei flächendeckenden Unruhen und Anschlägen.

Seuchen wie die MKS oder aber Epidemien wie Cholera stellen einen Fall von höherer Gewalt dar, der in der Regel eine Stornierung von Pauschalreisen ermöglicht. Hierbei gilt es jedoch zu prüfen, ob und inwieweit die Reise durch das unerwartete Ereignis erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Im Fall der Maul- und Klauenseuche, die zunächst keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, ist eine persönliche Gefährdung ausgeschlossen, eine Stornierung der Pauschalreise in den meisten Fällen also nicht möglich.

Denkbar ist jedoch eine Beeinträchtigung der Reise, wenn zum Beispiel Ferien auf dem Bauernhof gebucht wurden und dieser aufgrund von MKS unter Quarantäne gestellt wurde. In diesem Fall ist der vertraglich vereinbarte Nutzen der Reise gänzlich in Frage gestellt und daher ein Kündigungsrecht in der Regel gegeben.

Das Kündigungsrecht entfällt, wenn der Reisende die Reise antritt, obgleich er die Gefahren kannte oder kennen mußte, da sie wiederholt Thema der Medien darstellten und er sich darüber hätte informieren können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/2840615 Telefax: 030/2840633

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