Stopp der neuen Altenpflegeausbildung
(Köln) Mit großem Bedauern und Sorge hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 2001 zur Kenntnis genommen, nach der auf Antrag Bayerns eine neue bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung nicht wie geplant am 1. August 2001 in Kraft treten kann.
Schon seit Jahren hat sich das KDA für eine dreijährige bundeseinheitliche und am Stand der pflegerischen Künste orientierte Altenpflege-Ausbildung eingesetzt. Nicht nur das neue Gesetz, sondern auch die erst am 11. Mai im Bundesrat verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hätten aus der Sicht des Kuratoriums wesentliche Fortschritte bei der Altenpflege-Ausbildung und damit auch bei der Pflege älterer Menschen gebracht.
Vor allem begrüßte es das KDA, dass der Unterricht nicht mehr getrennt nach einzelnen Fächern wie Anatomie, Soziologie oder Psychologie ablaufen sollte. Stattdessen sollten fächerübergreifende Lernfelder eingeführt werden, in denen die Schüler sehr stark praxis- und bedarfsorientiert zum Beispiel im Umgang mit chronisch kranken, desorientierten und dementen älteren Menschen geschult werden sollten. Dieser dringend notwendige Paradigmenwechsel bei der Altenpflegeausbildung dürfe keinesfalls aufgegeben werden, urteilte das KDA.
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