Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Stiftungsrechtsreform halbherzig

(Berlin) - Das zweite Reformpaket zur Modernisierung des Stiftungsrechtes in dieser Legislaturperiode wird voraussichtlich am 25. April im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Nach der erfolgreichen Reform des Stiftungssteuerrechtes im Jahr 2000 wird nun der zivilrechtliche Teil nachgeliefert. Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass die Chance zur Förderung des Stiftungswesens durch eine klare Definition der Stiftung verpasst wird.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat bereits 1999 gefordert, dass der Begriff "Stiftung" in der anstehenden Reform des Stiftungszivilrechtes enger gefasst werden muss. Neben der klassischen rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechtes findet man Stiftungen des öffentlichen Rechtes, Stiftung GmbHs, Stiftungsvereine und nicht rechtsfähige Stiftungen in allen Schattierungen.

Nur die Stiftungen des bürgerlichen Rechtes haben ein Stiftungskapital, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck wirklich verfolgt werden kann. Sie sind unabhängig, benötigen keine staatlichen Zuwendungen und sind der selbstbewußte Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Stifter. Die Stiftung GmbH kann die Zweckbestimmung des vorhandenen Kapitals per Beschluss ihrer Gremien von heute auf morgen ändern. Die Jahreshauptversammlung einer Stiftung e.V. kann ohne all zu große Formalitäten die Auflösung des Vereines selbst beschließen. Die Stiftungen des öffentlichen Rechtes verfügen in der Regel über kein nennenswertes Stiftungskapital. Sie werden von der öffentlichen Hand als Trägerstiftungen, z.B. für die Hamburger Museen, gegründet, um dem eigenen Haushaltsrecht ein Schnippchen zu schlagen. Eigentlich haben diese Stiftungen des öffentlichen Rechtes mit der Stiftungsidee, der dauerhaften Kapitalbindung für einen gemeinnützigen Zweck, nichts mehr zu tun.

Nur die Stiftung des bürgerlichen Rechtes lebt aus den Erträgen eines Kapitals, um dauerhaft und unwiderruflich Gutes für die Allgemeinheit zu tun. Und nur diese Struktur, das ist die Forderung des Deutschen Kulturrates, sollte deshalb mit dem Ehrentitel "Stiftung" bezeichnet werden. Der Deutsche Kulturrat ist deshalb betrübt, dass in dem Vorschlag der Bundesregierung diese notwendige Klarstellung "Was ist eine Stiftung" nicht erfolgt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte am 23. April zu der anstehenden zweiten und dritten Lesung des Gesetzesvorhabens zur Reform des Stiftungszivilrechtes: "Die Bundesregierung weiß leider nicht, was eine Stiftung ist. Wüsste sie es, hätte sie die dringend notwendige Definition in das neue Gesetz aufgenommen. Schade, dass diese Chance verpasst wird. Ein Gutes hat es aber doch. Die Frage, was eine Stiftung eigentlich ist, wird dann eben in der nächsten Legislaturperiode beantwortet werden müssen. Die Stiftungen bleiben damit auch in der Zukunft im Gespräch und der Stiftungsboom geht weiter. Zum Nutzen der Kultur!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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