Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Stiftungspaket fast komplett - Deutscher Kulturrat begrüßt ersten Schritt zur Stiftungsrefom

(Berlin) - Am Freitag, den 24. März findet im Deutschen Bundestag die zweite und abschließende dritte Beratung des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ statt. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den von der SPD-Bundestagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzesvorschlag. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur weiteren Förderung von Stiftungen“ wird ein wichtiger Schritt zur Aktivierung von Stiftungsmitteln gerade für die Kultur getan.



Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Müller-Heuser, dankt der Regierungskoalition für ihre Initiative verweist aber auch auf die Beschlussempfehlung „Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den Antrag zur „Reform des Stiftungsrechtes“ der F.D.P.-Bundestagsfraktion. Hierin sind wichtige Anregungen für die zweite Stufe der Stiftungsrechtsreform in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode enthalten.



Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Die breite Diskussion über das Stiftungsrecht hat uns alle gestärkt. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ am Freitag im Deutschen Bundestag darf die Diskussion nicht zu Ende sein. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zugesagt, noch in dieser Legislaturperiode auch eine Reform des Stiftungszivilrecht zur Verabschiedung im Bundestag vorzulegen. Nur wenn neben dem Stiftungssteuerrecht auch das Stiftungszivilrecht reformiert wird, ist das Stiftungspaket komplett. Besonders das Gründen von Stiftungen muss erleichtert und der Begriff der Stiftung eindeutig und unmissverständlich definiert werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Deutscher Kulturrat, Weberstr. 59a , 53113 Bonn, Telefon: 0228/20135-0, Telefax: 0228/20135-21; Quelle: Deutscher Kulturrat

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