Stiftungslandschaft wächst weiter: 711 Neugründungen im Jahr 2024
(Berlin) - Im Jahr 2024 sind in Deutschland 711 neue Stiftungen gegründet worden. Das geht aus den aktuellen Jahreszahlen hervor, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Damit steigt die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts auf insgesamt 26.349. Für den deutschen Stiftungssektor bedeuten diese Neugründungen nach Abzug der Zulegungen, Zusammenlegungen und Auflösungen einen Zuwachs um 2,2 Prozent (2023: 2,1 Prozent).
Die große Mehrheit ist gemeinnützig
Beim Gesamtbestand der Stiftungen verfolgt mit 89 Prozent (Vorjahr: 90 Prozent) nach wie vor die deutliche Mehrheit aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und ist deshalb steuerbegünstigt. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl in Deutschland. Der Anteil dieser Stiftungen ist in den letzten Jahren zwar rückläufig, im Jahr 2024 ist aber mit 53 Prozent (Vorjahr: 55 Prozent) immer noch die Mehrheit der neu gegründeten Stiftungen steuerbegünstigt. Bei den steuerpflichtigen Stiftungen handelt es sich in der Regel um Familienstiftungen.
Bewegung bei den Stiftungszwecken
Die Zwecke der steuerbegünstigten Neugründungen blieben in den vergangenen 25 Jahren stabil: Auf den ersten drei Plätzen bei den Satzungszwecken standen die Sozialen Dienste, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur – und das sowohl bei den Neugründungen als auch beim Gesamtbestand (Mehrfachnennungen möglich). Bewegung gab es jedoch auf Platz vier: Hier ist im Jahr 2024 erstmals mit fast 20 Prozent der Zweck Umwelt-, Natur- und Artenschutz vertreten, der im Laufe der vergangenen zehn Jahre einen deutlichen Zuwachs bei den Neugründungen erfuhr (2000: 12,0 Prozent; 2014: 14,7 Prozent; 2019: 15,3 Prozent; 2024: 19,5 Prozent).
„Es ist eine gute Nachricht, dass das Stiftungswachstum trotz vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen stabil bleibt. Gerade in solchen Zeiten ist das nachhaltige Engagement von Stiftungen gefragt – nicht nur als institutionelle Infrastruktur für wesentliche Bereiche unseres Zusammenlebens. Die hier organisierte und von Stiftungen geförderte Zivilgesellschaft ist kein ‘nice to have’, sondern Voraussetzung für eine resiliente Demokratie”, kommentiert Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die Ergebnisse.
Neugründungen: reales und prozentuales Wachstum
Die meisten Stiftungserrichtungen gab es in Hessen (131), Nordrhein-Westfalen (126) und Bayern (105). Damit sind diese drei Bundesländer allein für mehr als die Hälfte der neu gegründeten Stiftungen verantwortlich. Setzt man die Neugründungen in Bezug zur Bevölkerung, errichteten Hessen (2,09 Stiftungen/100.000 Einwohner*innen), Rheinland-Pfalz (2,04 Stiftungen/100.000 Einwohner*innen) und Hamburg (1,08 Stiftungen/100.000 Einwohner*innen) am meisten Stiftungen. Beim prozentualen Wachstum belegen – wie in den vergangenen Jahren – ostdeutsche Bundesländer zwei der drei Top-Positionen: Brandenburg (5,7 Prozent), Rheinland-Pfalz (5,2 Prozent), Thüringen (4,3 Prozent). Das liegt nicht zuletzt an der vergleichsweise geringen Zahl an Stiftungen in diesen Ländern – prozentuale Zuwächse wirken dort entsprechend stärker.
Bestand und Stiftungsdichte
Die meisten rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es weiterhin in Nordrhein-Westfalen (5.106 Stiftungen), Bayern (4.522 Stiftungen) und Baden-Württemberg (3.800 Stiftungen). Aktuell kommen durchschnittlich 31,6 Stiftungen auf 100.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Dabei verzeichnen Hamburg (82,1), Bremen (49,8) und Hessen (45,8) bundesweit die höchste Stiftungsdichte.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Stephanie Alberding, Pressereferent(in), Karl-Liebknecht-Str. 34, 10178 Berlin, Telefon: 030 8979470