Stiftungen starten Kampagne zur Umsetzung der Stiftungsrechtsreform
(Berlin) - Bundesverband Deutscher Stiftungen startet zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung die Kampagne "Stiftungsreform jetzt" / Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag Umsetzung weitreichender Reform des Stiftungsrechts versprochen / Alle Stiftungen sind aufgerufen, die Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete an Versprechungen aus Koalitionsvertrag zu erinnern
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen startet pünktlich zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung die Kampagne "Stiftungsreform jetzt". Alle Stiftungen sind aufgerufen, die Bundesregierung sowie die Bundestagsabgeordneten vor Ort an ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern.
Über 22.000 Stiftungen warten seit nunmehr fünf Jahren auf die versprochene Stiftungsrechtsreform. Im Jahr 2014 fassten die Justiz- und Innenminister der Länder erste Beschlüsse für eine Reform. Im Februar 2018 legte dann die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" einen Entwurf für ein Gesetz vor. Im Koalitionsvertrag wurde der Bundesregierung klar der Auftrag erteilt, das Stiftungsrecht auf Basis der Vorschläge der Bund-Länder-AG zu ändern. Bis heute ist kein Gesetzesentwurf in Sicht.
Aus Sicht der Stiftungen fällt daher die Halbzeitbilanz der Schwarz-Roten-Bundesregierung durchwachsen aus. "Mit Blick auf die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen, wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung oder der Umsetzung des Klimaschutzpaketes, ist ein starker und leistungsfähiger Stiftungssektor notwendig", so Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach, Leiterin Recht und Politik im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Kampagne: Stiftungsreform jetzt
Die Große Koalition möchte zur Halbzeit der Legislaturperiode bis Mitte Oktober die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele überprüfen. Pünktlich hierzu ruft der Bundesverband Deutscher Stiftungen alle Stiftungen in Deutschland auf, die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten vor Ort an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern, die Rahmenbedingungen für die Stiftungen in diesem Land zu verbessern. Aus diesem Grund wurden die Stiftungen angeschrieben, sich per Brief sowohl an die Bundesjustizministerin, Christine Lambrecht, als auch an die Bundestagsabgebordneten vor Ort zu wenden.
Stiftungsreform: Die Forderungen
Die Arbeit deutscher Stiftungen und damit deren gemeinnütziges Engagement wird durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht erschwert. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, wie wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Niedrigzinsen, erschweren die Verwirklichung der Stiftungszwecke.
Eine Reform mit insbesondere
- mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften
- mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen
- mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen
- Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen
- Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch den Stifter
würde die Stiftungsarbeit effektiv unterstützen. Wie alle anderen juristischen Personen, brauchen auch Stiftungen endlich ein Register, um ihre Handlungsfähigkeit im Rechtsverkehr zu vereinfachen und die umständliche und bürokratische Vertretungsbescheinigung überflüssig werden zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
Dr. Mario Schulz, Pressestelle
Mauerstr. 93, 10117 Berlin
Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711